Stasi-Unterlagen; Beantragung eines Zugangs als öffentliche/nicht öffentliche Stelle

Als öffentliche und nichtöffentliche Stelle können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu themenrelevanten Stasi-Unterlagen erhalten.

Öffentliche und nichtöffentliche Stellen können sich zu im Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) definierten Zwecken mit Ersuchen an das Stasi-Unterlagen-Archiv wenden, wenn sie Informationen benötigen

  • zum Zweck der Überprüfung von Personen hinsichtlich einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR,
  • im Rahmen von Verfahren der Rehabilitierung und Wiedergutmachung,
  • in Rentenangelegenheiten (bedingt),
  • in Ordensangelegenheiten oder
  • bei Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen.

Der Zugang zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes kann in Form

  • der schriftlichen Mitteilung,
  • der Akteneinsicht oder
  • der Herausgabe von Unterlagen

gewährt werden, wobei die schriftliche Mitteilung der Regelfall ist.

Der ersuchenden Stelle kann auf Nachfrage eine ergänzende Mitteilung mit gegebenenfalls weiteren Kopien übersandt werden, sofern sich aus der Mitteilung fachliche Fragen ergeben oder weiterer Erläuterungsbedarf besteht.

Sollten keine Informationen zum Zweck vorliegen, erfolgt ebenfalls eine entsprechende Mitteilung.

Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen hat die öffentliche oder nichtöffentliche Stelle schriftlich oder online beim Stasi-Unterlagen-Archiv zu beantragen.

Hinweise:
Die übersandte Mitteilung darf wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Zweckbindung von der ersuchenden Stelle nur für den jeweiligen Zweck verwendet werden. Daraus ergibt sich auch ein Weitergabeverbot bezüglich der Mitteilung und der darin enthaltenen Informationen.

Diese Zugangsmöglichkeit zu Stasi-Unterlagen richtet sich überwiegend an öffentliche Stellen. Für nichtöffentliche Stellen ist der Zugang sehr beschränkt möglich. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich aufgrund der Komplexität eine persönliche Beratung im Fachbereich.

Voraussetzungen

Die Bitte auf Zugang zu Stasi-Unterlagen ist dann zulässig, wenn:

  • eine öffentliche oder nichtöffentliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes den Antrag stellt,
  • es sich um ein Anliegen zu einem zulässigen Verwendungszweck handelt, wie beispielsweise
    • die Überprüfung von Personen hinsichtlich einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR,
    • im Rahmen von Verfahren der Rehabilitierung und Wiedergutmachung,
    • in Rentenangelegenheiten (bedingt),
    • in Ordensangelegenheiten oder
    • bei Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen,
  • das Anliegen im Rahmen Ihrer Aufgaben liegt,
  • die Verwendung für den angegebenen Zweck erforderlich ist.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Für die Bearbeitung von Anträgen öffentlicher Stellen auf Einsichtnahme, Auskunft und Herausgabe von Kopien werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.

Bei Ersuchen von nichtöffentlichen Stellen werden Gebühren und Auslagen nach der Stasi-Unterlagen-Kostenordnung und dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis wie folgt erhoben:

  • Gebühren für schriftliche Mitteilungen
    • Unterlagen vorhanden: 38,35 EUR
    • Unterlagen nicht vorhanden: 12,78 EUR
       
  • Gebühren bei Einsichtnahme:
    • Einsichtnahme ohne vorangegangene schriftliche Auskunft: 38,35 EUR
    • Einsichtnahme nach vorangegangener schriftlicher Auskunft: 10,23 EUR
       
  • Gebühren bei Herausgabe von Duplikaten
    • Herausgabe ohne vorherige Einsichtnahme: 10,23 EUR
    • Herausgabe nach vorheriger Einsichtnahme: 5,11 EUR
       
  • Auslagen je DIN A4-Kopie von Papiervorlagen: 0,10 EUR
  • Auslagen je DIN A3-Kopie von Papiervorlagen: 0,15 EUR
  • Reproduktionen von verfilmten Akten je Seite: 0,18 EUR
  • Herstellung von Kopien oder Duplikaten von sonstigen Informationsträgern: in voller Höhe

Einzelheiten entnehmen ersuchende öffentliche oder nichtöffentliche Stelle der Besonderen Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Besondere Gebührenverordnung BKM – BKMBGebV) mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • bei Ablehnung des Ersuchens einer Behörde: Antrag auf Überprüfung der Ablehnung im Rahmen eines Beschlussverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Eines Vorverfahrens bedarf es nicht.bei Ablehnung von Ersuchen sonstiger öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen: Widerspruch und verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    schriftlicher Antrag oder Onlineantrag mit Angaben zu den angefragten Personen Name, Vorname, GeburtsnameGeburtsdatum, GeburtsortAnschriften nach dem 18. Lebensjahr und bis 1989 je nach Verwendungszweck bedarf es des Nachweises, dass die angefragte Person von der Beantragung weiß
  • Erforderliche Unterlage/n
    schriftlicher Antrag oder Onlineantrag mit Angaben zu den angefragten Personen Name, Vorname, GeburtsnameGeburtsdatum, GeburtsortAnschriften nach dem 18. Lebensjahr und bis 1989 je nach Verwendungszweck bedarf es des Nachweises, dass die angefragte Person von der Beantragung weiß
  • Erforderliche Unterlage/n
    schriftlicher Antrag oder Onlineantrag mit Angaben zu den angefragten Personen Name, Vorname, GeburtsnameGeburtsdatum, GeburtsortAnschriften nach dem 18. Lebensjahr und bis 1989 je nach Verwendungszweck bedarf es des Nachweises, dass die angefragte Person von der Beantragung weiß
  • Erforderliche Unterlage/n
    schriftlicher Antrag oder Onlineantrag mit Angaben zu den angefragten Personen Name, Vorname, GeburtsnameGeburtsdatum, GeburtsortAnschriften nach dem 18. Lebensjahr und bis 1989 je nach Verwendungszweck bedarf es des Nachweises, dass die angefragte Person von der Beantragung weiß

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

04.01.2024, 17:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Stasi-Unterlagen-Archiv

Hausanschrift

Karl-Liebknecht-Straße 31/33
10178 Berlin

Postanschrift

Karl-Liebknecht-Straße 31/33
10178 Berlin

Telefon

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Fax

+49 30 18665-7799

E-Mail Adresse

post.stasiunterlagenarchiv@bundesarchiv.de

Webseite

https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/

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