Gesetzliche Unfallversicherung; Abmeldung eines Unternehmens
Wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt, müssen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse darüber informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.
Sie müssen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Änderungen in Ihrem Unternehmen melden. Das gilt auch, wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt. Ebenso müssen Sie melden, wenn Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.
In beiden Fällen endet die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Voraussetzungen
- Schließung Ihres Unternehmens
- Aufgabe der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
gegebenenfalls Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterauszug -
Erforderliche Unterlage/n
gegebenenfalls Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterauszug -
Erforderliche Unterlage/n
gegebenenfalls Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterauszug -
Erforderliche Unterlage/n
gegebenenfalls Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterauszug
Online Verfahren
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Unfallversicherung - Abmeldung von Unternehmen
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen. -
Unfallversicherung - Abmeldung von Unternehmen
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Unfallversicherung - Abmeldung von Unternehmen
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Weiterführende Links
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Stand
26.08.2023, 17:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)