Gesetzliche Unfallversicherung; Meldung einer Änderung im Unternehmen
In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat sich etwas geändert? Das müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Sie müssen alle Änderungen melden, die mindestens einen der folgenden Aspekte betreffen:
- die Art und den Gegenstand des Unternehmens
- Ihre Tätigkeit
- die Beteiligungsverhältnisse oder
- die Rechtsform Ihres Unternehmens.
Voraussetzungen
In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit gibt es oder gab es Änderungen, die
- für die Prüfung der Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse von Bedeutung sein können,
- die Voraussetzungen für die Zuordnung zu den Gefahrklassen betreffen,
- die sonstigen Grundlagen für die Berechnung der Beiträge betreffen.
Beispiele:
- Tätigkeiten sind hinzugekommen oder fallen weg.
- Es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Unternehmerinnen oder Unternehmern.
- Es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Bevollmächtigten.
- Ein Wechsel der Rechtsform liegt vor.
Fristen
Änderungen oder die Beendigung müssen binnen vier 4 Wochen mitgeteilt werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
gegebenenfalls: HandelsregisterauszugGesellschafterlisteGesellschaftsvertragGewerbemeldung -
Erforderliche Unterlage/n
gegebenenfalls: HandelsregisterauszugGesellschafterlisteGesellschaftsvertragGewerbemeldung -
Erforderliche Unterlage/n
gegebenenfalls: HandelsregisterauszugGesellschafterlisteGesellschaftsvertragGewerbemeldung -
Erforderliche Unterlage/n
gegebenenfalls: HandelsregisterauszugGesellschafterlisteGesellschaftsvertragGewerbemeldung
Online Verfahren
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Unfallversicherung - Änderungen im Unternehmen
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen. -
Unfallversicherung - Änderungen im Unternehmen
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Weiterführende Links
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Stand
26.08.2023, 17:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)