Landstromversorgung von Wasserfahrzeugen; Beantragung einer Steuerermäßigung
Für gewerbliche Wasserfahrzeug, die im Hafen liegen und während der Liegezeit Landstrom nutzen, können Sie eine Steuerermäßigung beantragen. Die Erlaubnis erhalten Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt.
Wenn Sie für Ihre Wasserfahrzeuge während der Hafenliegezeit Landstrom nutzen, gilt in vielen Fällen ein ermäßigter Stromsteuersatz.
Anspruch auf Stromsteuerermäßigung haben Sie, wenn Sie
- das Wasserfahrzeug gewerblich nutzen und
- eine entsprechende Erlaubnis des örtlich zuständigen Hauptzollamts besitzen.
Für Unternehmen, die von einem Ort außerhalb des deutschen Steuergebietes betrieben werden, oder für Personen ohne Wohnsitz im deutschen Steuergebiet, ist das Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.
Die Stromsteuer wird anhand der Einheit Megawattstunden (MWh) bemessen. Der Regelsteuersatz beträgt 20,50 EUR je Megawattstunde. Bei einer Steuerermäßigung wegen Landstromversorgung im Hafen liegender Wasserfahrzeuge reduziert sich die Steuer um 20,00 EUR. Sie beträgt dann nur noch 0,50 EUR je Megawattstunde.
Voraussetzungen
- Sie betreiben gewerbliche Schifffahrt und beziehen für Ihre Wasserfahrzeuge Landstrom
- Sie halten die staatlichen Vorgaben für die Steuerermäßigung ein.
- Sie führen ein Belegheft.
- Sie führen Aufzeichnungen über die im Kalenderjahr steuerbegünstigt entnommenen Strommengen.
- Sie zeichnen die steuerbegünstigten Zwecke für einen sachverständigen Dritten nachprüfbar auf.
- Sie zeigen an, sofern sich an den angemeldeten Verhältnissen etwas ändern sollte.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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EinspruchKlage vor dem FinanzgerichtGegen den Bescheid des Hauptzollamtes kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt und im weiteren Verfahren gegebenenfalls auch ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht geführt werden. Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt oder Ihren Rechtsbeistand.
Formulare
- Betriebserklärung zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen
Unterlagen
- Betriebserklärung
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Erforderliche Unterlage/n
Betriebserklärunggegebenenfalls. Formular 1139“Staatliche Beihilfen“Registerauszug des Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, in dem Ihr Unternehmen eingetragen istgegebenenfalls Erklärung über die Bestellung einer oder eines Beauftragten
Online Verfahren
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Anträge aus dem Bereich Energie- und Stromsteuer online beantragen
Hier können Sie weitere Anträge aus dem Bereich der Energie- und Stromsteuer elektronisch und rechtsverbindlich an die Zollverwaltung übermitteln. -
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Weiterführende Links
Stand
05.01.2024, 08:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)