Steuerhilfsperson; Beantragung der Bestellung
Ihr Hauptzollamt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerhilfsperson bestellen, um hinsichtlich der Waren Ihres Unternehmens Tatsachen festzustellen, die zoll- oder verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind.
Das Hauptzollamt hat die Möglichkeit, Steuerhilfspersonen zu bestellen. Steuerhilfspersonen können zoll- oder verbrauchsteuerrechtliche Tatsachen feststellen., die als Grundlage im Besteuerungsverfahren dienen.
Eine Steuerhilfsperson ermittelt für das Hauptzollamt zum Beispiel
- Art und Beschaffenheit einer Ware, dazu zählt
- Menge,
- Gewicht oder
- Volumen einer Ware,
- überprüft die Unversehrtheit eines Zollverschlusses oder
- beaufsichtigt die Vernichtung von Waren.
Eine Steuerhilfsperson kann jede natürliche Person sein, die sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes ist. Sie darf zudem nicht selbst vom Ergebnis der Feststellung betroffen sein.
Eine Steuerhilfsperson kann eine Angestellte oder ein Angestellter Ihres Unternehmens beziehungsweise ein unabhängiger Dritter sein.
Voraussetzungen
Die Steuerhilfsperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie ist eine natürliche Person.
- Sie ist sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes.
- Sie ist vom Ergebnis der Feststellung nicht selbst betroffen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Auskunftsbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) (Formular 3721)
- Personalbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) (Formular 3722)
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Erforderliche Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. -
Erforderliche Unterlage/n
Erforderliche Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. -
Erforderliche Unterlage/n
Erforderliche Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. -
Erforderliche Unterlage/n
Erforderliche Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Online Verfahren
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Stand
18.02.2023, 12:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)