Steuerliche Beauftragte; Beantragung der Bestellung
Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Einen Antrag zur Bestellung von steuerlichen Beauftragten reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt ein.
Sie wollen Ihr Unternehmen von einer steuerlichen Beauftragten oder einem steuerlichen Beauftragten vertreten lassen? Dann können Sie Personen, die Ihrem Unternehmen angehören, als steuerliche Beauftragte bestellen. Für die Bestellung steuerlicher Beauftragter stellen Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt, welches der Bestellung zustimmen muss.
Steuerliche Beauftragte vertreten Ihr Unternehmen bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten, wie zum Beispiel für verbrauchssteuerpflichtige Waren in einem Steuerlager. Zusätzlich können steuerliche Beauftragte für Ihr Unternehmen beispielsweise die Steueranmeldung abgeben oder als Ansprechpersonen für das Hauptzollamt dienen.
Die Bestellung von steuerlichen Beauftragten ist nur möglich, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise Ihrem Unternehmen angehören und der Bestellung zustimmen.
Die Beantragung von steuerlichen Beauftragten nach dem Luftverkehrssteuergesetz können Sie in einem anderweitigen Antragsverfahren stellen.
Voraussetzungen
Die zu bestellende Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie gehört Ihrem Unternehmen an.
- Sie ist aufgrund ihrer betrieblichen Stellung und Kenntnisse zur Erfüllung von steuerlichen Pflichten fähig und geeignet.
- Sie muss der Bestellung zustimmen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Bestellung eines Beauftragten/Betriebsleiters
- Bestellung eines Beauftragten/Betriebsleiters
- Bestellung eines Beauftragten/Betriebsleiters
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Formular 3700 “Bestellung eines Beauftragten/Betriebsleiters“ -
Erforderliche Unterlage/n
Formular 3700 “Bestellung eines Beauftragten/Betriebsleiters“ -
Erforderliche Unterlage/n
Formular 3700 “Bestellung eines Beauftragten/Betriebsleiters“ -
Erforderliche Unterlage/n
Formular 3700 “Bestellung eines Beauftragten/Betriebsleiters“
Online Verfahren
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Stand
18.02.2023, 12:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)