Richtfunkstörung; Anforderung einer Stellungnahme über Betreiber von Richtfunkstrecken
Wenn Sie Anfragen oder Hinweise zu Richtfunkstörungen haben, können Sie per E-Mail in Kontakt mit der Bundesnetzagentur treten. Als Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanungen prüft die Bundesnetzagentur Ihr Anliegen und gibt Ihnen eine Stellungnahme hierzu.
Die Bundesnetzagentur teilt Frequenzen für das Betreiben von Richtfunkanlagen zu. Sie kann in Planungs- und Genehmigungsverfahren, im Rahmen des Baurechts beziehungsweise des Immissionsschutzrechts, einen Beitrag zur Vermeidung von Richtfunkstörungen leisten. Solche Richtfunkstörungen können durch neue, hohe Bauwerke entstehen, zum Beispiel durch Windkraftanlagen oder Hochhäuser.
Um entsprechende Richtfunkstörungen zu vermeiden, teilt die Bundesnetzagentur auf Anfrage die Namen und Anschriften der für das Baugebiet in Frage kommenden Richtfunkbetreiber für den aktuellen Zeitpunkt mit.
Somit können Planungsträger, die eventuell betroffenen Richtfunkbetreiber frühzeitig über die vorgesehenen Baumaßnahmen beziehungsweise Flächennutzungen informieren. Die Bundesnetzagentur prüft zudem, ob Funkstellen des Ortungsfunks (Radar) oder die im öffentlichen Interesse betriebenen Funkmessstationen der Bundesnetzagentur beeinflusst werden.
Die Auswahl beziehungsweise die Errichtung der Sende- und Empfangsstandorte von Richtfunkstrecken und die damit verbundene Festlegung der Trassenführung erfolgen in Verantwortung der Richtfunkbetreiber. Der Schutz von Richtfunktrassen sowie die Wahrung von Interessen gegenüber Städten und Gemeinden ist ausschließlich Angelegenheit der Richtfunkbetreiber.
Informationen zu konkreten Trassenverläufen und technischen Parametern enthalten Betriebs- beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse. Sie können nur direkt bei den Richtfunkbetreibern eingeholt werden. Sicherheitsabstände zu Richtfunkstrecken sind mit den betroffenen Richtfunkbetreibern abzustimmen.
Voraussetzungen
Es liegen keine Voraussetzungen vor.
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Formular zur Abfrage der Betreiber von Richtfunkstrecken
- Formular zur Abfrage der Betreiber von Richtfunkstrecken
- Formular zur Abfrage der Betreiber von Richtfunkstrecken
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Der Anfrage sind folgende Unterlagen beizufügen: eine topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet und Orientierungspunkten (keine Katasterkarten) -
Erforderliche Unterlage/n
Der Anfrage sind folgende Unterlagen beizufügen: eine topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet und Orientierungspunkten (keine Katasterkarten) -
Erforderliche Unterlage/n
Der Anfrage sind folgende Unterlagen beizufügen: eine topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet und Orientierungspunkten (keine Katasterkarten) -
Erforderliche Unterlage/n
Der Anfrage sind folgende Unterlagen beizufügen: eine topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet und Orientierungspunkten (keine Katasterkarten)
Weiterführende Links
Stand
03.02.2023, 08:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)