Rundfunksender; Beantragung einer Frequenzzuteilung
Als Sendernetzbetreiber im Rundfunk beantragen Sie die Zuteilung von Frequenzen bei der Bundesnetzagentur.
Die Zuständigkeiten für Rundfunk in Deutschland sind zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. Die Bundesnetzagentur ist für die technische Seite zuständig und übernimmt unter anderem die Zuteilung von Frequenzen, über die Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder übertragen wird. Dazu gehören analoge und digitale Frequenzen für Radio und Fernsehen.
Eine Frequenzzuteilung ist die Erlaubnis nach den Regelungen des Telekommunikationsrechts, bestimmte Frequenzen unter festgelegten Bestimmungen zu nutzen. Die Bestimmungen können zum Beispiel die Sendeleistung, die Antennenhöhe oder andere technische Aspekte betreffen, um gegenseitige Störungen zu verhindern. Ein Frequenzplan der Bundesnetzagentur legt fest, welche Frequenzbereiche für welche Nutzungen vorgesehen sind.
Voraussetzungen
- Die zuständige Landesbehörde hat der Bundesnetzagentur die rundfunkrechtlichen Festlegungen vorgelegt.
-
Sie weisen nach, dass Sie über die nötige
- Zuverlässigkeit,
- Leistungsfähigkeit und
- Fachkunde verfügen.
- Die telekommunikationsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung sind erfüllt (zum Beispiel Ausweisung im Frequenzplan, Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen).
- Die beabsichtigte Nutzung ist mit den Regulierungszielen des Telekommunikationsgesetzes vereinbar.
- Nur bei Regelrundfunk: Versorgungsbedarf eines Landes.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Kosten
- Die Gebühren für die Frequenzzuteilung hängen unter anderem vom Frequenzband, der Übertragungstechnik, dem beantragten Zeitraum und der Versorgungsfläche/versorgten Bevölkerung ab. Kostenrahmen: zwischen 1,00 EUR für sehr geringe Versorgung, beispielsweise ein ländlicher Sportplatz für wenige Tage und mehrere Millionen Euro für eine bundesweite Versorgung für 10 Jahre.
- Als Inhaberin oder Inhaber der Frequenzzuteilung müssen Sie jährliche Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung leisten. Kostenrahmen: zwischen 1,00 EUR und 5,00 EUR pro zugeteilter Frequenz und 10 Quadratkilometer Versorgungsfläche.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Zuteilung einer UKW-Frequenz
- Antrag auf Zuteilung einer UKW-Frequenz
- Antrag auf Zuteilung einer UKW-Frequenz
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Auf Anfrage zusätzlich: Nachweise zur Erklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde -
Erforderliche Unterlage/n
Auf Anfrage zusätzlich: Nachweise zur Erklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde -
Erforderliche Unterlage/n
Auf Anfrage zusätzlich: Nachweise zur Erklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde -
Erforderliche Unterlage/n
Auf Anfrage zusätzlich: Nachweise zur Erklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde
Online Verfahren
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Zuteilung einer Frequenz für Rundfunksender von der Bundesnetzagentur online erhalten
Über das Rundfunk-Kundenportal können Sie die Zuteilung einer Frequenz für Rundfunksender von der Bundesnetzagentur online beantragen. Außerdem können Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Antrages und der Historie einsehen. -
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Weiterführende Links
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Stand
12.03.2024, 17:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)