Veterinärbescheinigung für Tiere; Beantragung
Wenn Sie lebende Tiere im innergemeinschaftlichen Handel in einen anderen EU-Mitgliedstaat verbringen, benötigen Sie für diese eine Veterinärbescheinigung.
Lebende Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die innerhalb der EU oder aus einem Drittland in die EU verbracht werden sollen, müssen speziellen Tiergesundheitsanforderungen genügen. Damit wird die Einschleppung von Tierseuchen in die EU oder die Verbreitung von Tierseuchen aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land verhindert.
Unternehmer müssen sicherstellen, dass Tieren, die in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden sollen, eine Veterinärbescheinigung (TRACES Zeugnis) beigefügt ist.
Unternehmer müssen sicherzustellen, dass Tieren, die in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden sollen, eine Gesundheitszeugnis (auch Veterinärbescheinigung oder TRACES Zeugnis genannt) beigefügt ist.
Die Veterinärbescheinigung wird
- für die Einreise von Zucht- und Nutztieren aus einem Drittland nach Deutschland (Eingang) sowie
- für die Ausreise von Zucht- und Nutztieren aus Deutschland in Drittländer (Länder außerhalb der Europäischen Union) (Ausfuhr)
benötigt.
Sie gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Zucht- oder Nutztieres.
Die Veterinärbescheinigung muss von einem amtlichen Tierarzt geprüft, gesiegelt und unterzeichnet sein. Vor Unterzeichnung muss der amtliche Tierarzt, anhand der Dokumentenkontrollen, Identitätskontrollen und physischen Kontrollen überprüfen, dass die unter die Bescheinigung fallenden gehaltenen Landtiere die geforderten tiergesundheitlichen Anforderungen erfüllen. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Veterinärbescheinigung in TRACES NT erstellt und dem Unternehmer ausgehändigt werden.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Veterinärbescheinigung sind sehr unterschiedlich. Setzen Sie sich daher möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung. Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann sie eine Veterinärbescheinigung ausstellen.
Für die meisten Bescheinigungen ist die Vorstellung des Tieres notwendig.
Sie müssen der zuständigen Stelle die Ankunft einer Tiersendung rechtzeitig vor Ankunft ankündigen.
Fristen
Die zeitlichen Vorgaben, in welchem Zeitraum vor der geplanten Verbringung bestimmte Kontrollen durch amtliche Tierärzte durchgeführt werden müssen unterscheiden sich wiederum je nach Tierart.
Für die Einhaltung der in Deutschland oder dem Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen gelten. Setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.
Kosten
Die Gebühren sind unter anderem von der Tierart und der Anzahl der Tiere abhängig. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- gegebenenfalls aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen
- gegebenenfalls aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen
- gegebenenfalls aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen
- gegebenenfalls aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen
Online Verfahren
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TRACES NT
Die EU-Datenbank TRACES-NT dient unter anderem zur Dokumentation des Eingangs von Tieren und Produkten tierischer und nicht-tierischer Herkunft aus Drittländern. Zum Zugriff auf TRACES-NT wird ein „EU-Login“ benötigt. Hierfür muss sich der Unternehmer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet. -
TRACES NT
Die EU-Datenbank TRACES-NT dient unter anderem zur Dokumentation des Eingangs von Tieren und Produkten tierischer und nicht-tierischer Herkunft aus Drittländern. Zum Zugriff auf TRACES-NT wird ein „EU-Login“ benötigt. Hierfür muss sich der Unternehmer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet. -
TRACES NT
Die EU-Datenbank TRACES-NT dient unter anderem zur Dokumentation des Eingangs von Tieren und Produkten tierischer und nicht-tierischer Herkunft aus Drittländern. Zum Zugriff auf TRACES-NT wird ein „EU-Login“ benötigt. Hierfür muss sich der Unternehmer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet.
Weiterführende Links
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Stand
18.04.2024, 10:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)