Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften; Beantragung einer Genehmigung
Wenn Sie Tiere, tierische Erzeugnisse oder Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, einführen oder durch Deutschland transportieren möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Für die Einfuhr, Durchfuhr, und vereinzelt für die Ausfuhr und für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.
Dies gilt nicht für Tiere und Waren mit Ursprung in einem Drittland, die von einer Bescheinigung begleitet sind und für die keine Genehmigungspflicht besteht.
Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.
Erzeugnisse und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die nicht den in Deutschland geltenden Gesetzen entsprechen, außer
- Lebensmittel, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, für Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen bestimmt sind,
- Lebensmittelmuster und -proben in geringen Mengen,
dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Deren Durchfuhr bedarf zollamtlicher Überwachung.
Voraussetzungen
keine
Fristen
Bei der Antragstellung selber sind keine Fristen zu beachten. Bei der Abwicklung des Handels, z.B. eines Tiertransports mit Nutzvieh, können amtliche Benachrichtigungspflichten der Partnerveterinärbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten auftreten, über die der Amtstierarzt Auskunft gibt.
Kosten
Die Gebühren sind von Einzelfall abhängig und sehr unterschiedlich. Erkundigen Sie sich ggf. bei der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Die Unterlagen sind je nach Einzelfall unterschiedlich. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Die Unterlagen sind je nach Einzelfall unterschiedlich. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Die Unterlagen sind je nach Einzelfall unterschiedlich. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Die Unterlagen sind je nach Einzelfall unterschiedlich. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Online Verfahren
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TRACES NT
Die EU-Datenbank TRACES-NT dient unter anderem zur Dokumentation von Einfuhren von Tieren und Produkten tierischer und nicht-tierischer Herkunft aus Drittländern. Zum Zugriff auf TRACES-NT wird ein „EU-Login“ benötigt. Hierfür muss sich der Unternehmer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet. -
TRACES NT
Die EU-Datenbank TRACES-NT dient unter anderem zur Dokumentation von Einfuhren von Tieren und Produkten tierischer und nicht-tierischer Herkunft aus Drittländern. Zum Zugriff auf TRACES-NT wird ein „EU-Login“ benötigt. Hierfür muss sich der Unternehmer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet. -
TRACES NT
Die EU-Datenbank TRACES-NT dient unter anderem zur Dokumentation von Einfuhren von Tieren und Produkten tierischer und nicht-tierischer Herkunft aus Drittländern. Zum Zugriff auf TRACES-NT wird ein „EU-Login“ benötigt. Hierfür muss sich der Unternehmer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet.
Weiterführende Links
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Stand
02.02.2024, 09:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)