Leistungssport; Beantragung einer Betriebskostenförderung für eine Trainingsstätte für den Nachwuchsleistungssport
Der Freistaat Bayern fördert die laufenden Ausgaben von leistungssportlichen Trainingseinrichtungen (Bundesstützpunkte / Landesstützpunkte).
Zweck
Die Zuwendungen dienen dazu, ein optimales Stützpunktsystem für den Nachwuchsleistungssport der Verbände zur Verfügung zu stellen. Durch die Zuwendung soll die Bereitschaft der Träger gestärkt werden, die Einrichtung weiterhin dauerhaft für Zwecke des Nachwuchsleistungssports zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand
Gefördert werden die Betriebskosten der anerkannten Bundesstützpunkte und Landesstützpunkte.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger ist der Träger eines anerkannten Bundesstützpunkts oder Landesstützpunkts.
Art und Umfang
Die Betriebskostenförderung wird als projektbezogener Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.
Zuwendungsfähig sind die laufenden Ausgaben entsprechend § 2 Nr. 1 bis 17 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) in der jeweils gültigen Fassung, soweit durch die Besonderheiten der leistungssportlichen Verwendung der Einrichtung keine abweichende Beurteilung erforderlich ist.
Die Höhe der Betriebskostenförderung richtet sich nach dem zur Verfügung stehenden Haushaltsbetrag und den vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter Berücksichtigung eines zehnprozentigen Eigenanteils für eine Förderperiode festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Dauer der Förderperiode beträgt in der Regel drei Jahre und wird vom Staatsministerium festgesetzt.
Voraussetzungen
Die Zuwendungen setzen voraus, dass die leistungssportliche Trainingseinrichtung den Nachwuchskaderathleten des jeweiligen bayerischen Sportfachverbandes sowie sonstigen vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ermächtigten Nutzungsberechtigten in leistungssportgerechtem Zustand unentgeltlich zur Verfügung steht.
Fristen
Der Antrag ist bis spätestens 15. September des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres einzureichen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Unterlagen
-
Im ersten Jahr der Förderperiode
Unterlagen, aus denen die anteilige Nutzung durch die in der Förderverantwortung des Freistaats Bayern stehenden Nachwuchsleistungskader im Vorjahr der Antragstellung hervorgeht (z. B. Belegungspläne oder Kaderlisten)Bestätigung des jeweils zuständigen bayerischen Sportfachverbandes, dass die Einrichtung dem Nachwuchsleistungssport in den anerkannten Sportarten im Vorjahr im vereinbarten Umfang zur Verfügung standaktuelle Nutzungsvereinbarung mit dem nutzenden bayerischen Sportfachverband (entfällt wenn der Verband selbst Träger der Einrichtung ist) -
Im zweiten Jahr der Förderperiode
Bestätigung des jeweils zuständigen bayerischen Sportfachverbandes, dass die Einrichtung dem Nachwuchsleistungssport in den anerkannten Sportarten im Vorjahr im vereinbarten Umfang zur Verfügung stand
Stand
04.04.2024, 08:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)