Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester; Übermittlung von Informationen
Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO) ist zuständig für deutsche Kulturorchester. Die VddKO bietet den Musikern der deutschen Kulturorchester im Alter, bei Berufsunfähigkeit und bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.
Pflichtversichert bei der VddKO wird jeder Musiker, der in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei einem Kulturorchester tätig ist. Die Pflichtversicherung beginnt gleichzeitig mit dem Beschäftigungsverhältnis und endet, wenn der Musiker aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet oder trotz Fortdauer desselben keine Bezüge mehr erhält.
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen Daten an die VddKO übermittelt werden.
In Zeiten, in denen Musiker nicht abhängig beschäftigt sind, können sie sich nach vorheriger Pflichtversicherung freiwillig weiterversichern.
Für bestimmte freie Musiker besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.
Voraussetzungen
Es besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bei einem Kulturorchester.
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Anmeldung – Änderungsanzeige zur Pflichtmitgliedschaft bei der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontaktformular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“). -
Anmeldung – Änderungsanzeige zur Pflichtmitgliedschaft bei der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontaktformular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“). -
Anmeldung – Änderungsanzeige zur Pflichtmitgliedschaft bei der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontaktformular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“).
Online Verfahren
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Kontaktformular der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester - Übermittlung der Anmeldung
Sie können die Anmeldung über das Kontaktformular hochladen und an die VddKO übermitteln. -
Kontaktformular der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester - Übermittlung der Anmeldung
Sie können die Anmeldung über das Kontaktformular hochladen und an die VddKO übermitteln. -
Kontaktformular der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester - Übermittlung der Anmeldung
Sie können die Anmeldung über das Kontaktformular hochladen und an die VddKO übermitteln.
Weiterführende Links
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Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester - Downloadcenter
Hier finden sich die wesentlichen relevanten Anträge und Formblätter; im Einzelfall noch erforderliche Unterlagen werden von der VddKO im Verwaltungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Stand
04.01.2024, 14:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)