Versicherungsteuer; Anmeldung
Wenn Sie Versicherungsentgelte erhalten, müssen Sie die Versicherungsteuer selbst berechnen und beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anmelden.
Die Versicherungsteuer betrifft Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch müssen Sie als Versicherer in der Regel die vereinnahmte Versicherungsteuer für den Versicherungsnehmer entrichten. Der Versicherungsnehmer muss nur dann die Versicherungsteuer selbst anmelden und entrichten, wenn weder Versicherer noch Inkassobevollmächtigte ihren Sitz in einem EU- oder EWR-Staat haben.
Als Steuerentrichtungsschuldner müssen Sie Ihre Steuer im Rahmen der Steueranmeldung für Versicherungen selbst berechnen, anmelden und entrichten.
Voraussetzungen
Sie sind:
- der Versicherer
- die oder der Bevollmächtigte oder
- der Versicherungsnehmer
Fristen
für Versicherer und Bevollmächtigte:
- Einreichen der Steueranmeldung und Entrichten der Steuer: 15 Tage nach Ablauf eines jeden Anmeldungszeitraums
- Anmeldezeitraum ist in der Regel ein Kalendermonat
- bei weniger oder gleich 1.000 EUR Steuer im Vorjahr: 15 Tage nach Ende eines Kalenderjahres
- bei mehr als 1.000 EUR und weniger oder gleich 6.000 EUR Steuer im Vorjahr: 15 Tage nach Ende eines Kalendervierteljahres
für Versicherungsnehmer:
- Einreichen der Steueranmeldung und Entrichten der Steuer: 15 Tage nach Ablauf des Monats der Zahlung des Versicherungsentgelts
Hinweise:
Geht die Steueranmeldung nicht rechtzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein, müssen Sie möglicherweise einen Verspätungszuschlag zahlen.
Wenn Sie die Frist von 15 Tagen nicht einhalten, entscheidet das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen über die Höhe der Steuer.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf (Neu)-Zulassung/Registrierung zur elektronischen Übermittlung von Versicherungsteuer- und/oder Feuerschutzsteueranmeldung
- Antrag auf (Neu)-Zulassung/Registrierung zur elektronischen Übermittlung von Versicherungsteuer- und/oder Feuerschutzsteueranmeldung
- Antrag auf (Neu)-Zulassung/Registrierung zur elektronischen Übermittlung von Versicherungsteuer- und/oder Feuerschutzsteueranmeldung
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
für Ihren Fall passendes Online-Formular: VersicherungsteueranmeldungVersicherungsteueranmeldung für EU- / EWR-Versicherer ohne Geschäftsleitung oder Sitz in der Bundesrepublik DeutschlandVersichungsteueranmeldung für BevollmächtigteVersicherungsteueranmeldung für Versicherungsnehmer -
Erforderliche Unterlage/n
für Ihren Fall passendes Online-Formular: VersicherungsteueranmeldungVersicherungsteueranmeldung für EU- / EWR-Versicherer ohne Geschäftsleitung oder Sitz in der Bundesrepublik DeutschlandVersichungsteueranmeldung für BevollmächtigteVersicherungsteueranmeldung für Versicherungsnehmer -
Erforderliche Unterlage/n
für Ihren Fall passendes Online-Formular: VersicherungsteueranmeldungVersicherungsteueranmeldung für EU- / EWR-Versicherer ohne Geschäftsleitung oder Sitz in der Bundesrepublik DeutschlandVersichungsteueranmeldung für BevollmächtigteVersicherungsteueranmeldung für Versicherungsnehmer -
Erforderliche Unterlage/n
für Ihren Fall passendes Online-Formular: VersicherungsteueranmeldungVersicherungsteueranmeldung für EU- / EWR-Versicherer ohne Geschäftsleitung oder Sitz in der Bundesrepublik DeutschlandVersichungsteueranmeldung für BevollmächtigteVersicherungsteueranmeldung für Versicherungsnehmer
Online Verfahren
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BZSt-Online-Portal
Sie können über das Portal des Bundesamts für Steuern unter anderem Anträge und Anmeldungen online erledigen. -
BZSt-Online-Portal
Sie können über das Portal des Bundesamts für Steuern unter anderem Anträge und Anmeldungen online erledigen. -
BZSt-Online-Portal
Sie können über das Portal des Bundesamts für Steuern unter anderem Anträge und Anmeldungen online erledigen.
Weiterführende Links
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Stand
18.02.2023, 12:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)