Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer; Beantragung einer Steuernummer
Beantragen Sie eine Steuernummer zur Anmeldung und Entrichtung der Versicherung- oder Feuerschutzsteuer.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer. Versicherung- und Feuerschutzsteuer sind Anmeldesteuern. Das Unternehmen oder die Person, welches oder welche die Steuer zahlen muss, muss sie selbst berechnen, anmelden und an das BZSt entrichten.
Bei der Versicherungsteuer besteuert der Staat Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch muss der Versicherer die Versicherungsteuer anmelden und entrichten.
Bei der Feuerschutzsteuer besteuert der Staat die Entgegennahme des Versicherungsentgelts bei Feuerversicherungen, Wohngebäude- oder Hausratversicherungen. Hier ist der Versicherer der Steuerschuldner und muss die Steuer anmelden und entrichten.
Für die Entrichtung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer benötigen Sie eine Steuernummer. Die Steuernummer können Sie beim BZSt beantragen.
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- der Versicherer
- die oder der Bevollmächtigte oder
- der Versicherungsnehmer
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine Unterlagen erforderlich. -
Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine Unterlagen erforderlich. -
Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine Unterlagen erforderlich. -
Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Online Verfahren
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BZSt-Online-Portal
Sie können über das Portal des Bundesamts für Steuern unter anderem Anträge und Anmeldungen online erledigen. -
BZSt-Online-Portal
Sie können über das Portal des Bundesamts für Steuern unter anderem Anträge und Anmeldungen online erledigen. -
BZSt-Online-Portal
Sie können über das Portal des Bundesamts für Steuern unter anderem Anträge und Anmeldungen online erledigen.
Weiterführende Links
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Stand
18.02.2023, 12:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)