Bayerischer Soldatenbund; Beantragung eines Zuschusses
Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V. im Rahmen der institutionellen Förderung.
Die Pflege der Militärtradition in Bayern dient der Förderung der wehrhaften Demokratie und der Unterstützung der sicherheitspolitischen Arbeit vonseiten der Zivilgesellschaft nach Aussetzung der Wehrpflicht.
Der Bayerische Soldatenbund mit seinen rund 65.000 Mitgliedern leistet in diesem Rahmen einen maßgeblichen Beitrag zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung. Er tritt für Staat, Heimat und Vaterland in einem vereinten Europa, die Wahrung des Andenkens der Gefallenen, für die Ehre der deutschen Soldaten, die Förderung der Wehrbereitschaft, die solidarische Unterstützung der Bundeswehr sowie für den Erhalt und die Pflege militärischer Tugenden und Traditionen ein. Die vielseitige aktive Arbeit des Bayerischen Soldatenbundes soll gefördert werden.
Voraussetzungen
Die Leistung wird dem Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V. auf Antrag und nach Vorlage eines förderfähigen Wirtschafts- und Stellenplans sowie einer ausführlichen Antragsbegründung gewährt.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Haushalts- und Wirtschaftsplan
Bei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich. - Stellenplan
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Beschreibung der Organisation
Bei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen. - Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
Online Verfahren
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Projektförderung online beantragen
Sie können eine Projektförderung der Bayerischen Staatskanzlei online beantragen. -
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Stand
02.08.2023, 15:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)