Holzbauförderprogramm; Beantragung einer Förderung für Holzbaumaßnahmen

Der Freistaat Bayern fördert die gebundene Menge an Kohlenstoffdioxid für den Neubau, die Erweiterung und Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden und Gebäuden für Zwecke kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise.

Zweck

Ziel der Förderung ist es, durch eine vermehrte Verwendung von Bauelementen aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen endliche Ressourcen zu schonen und mit der Speicherung von CO2 einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz im Bausektor zu leisten.

Gegenstand

Förderfähig ist die gespeicherte Kohlenstoffmenge im Rahmen folgender Baumaßnahmen im Freistaat Bayern:

  • Neubau, Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden für Zwecke kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise (Gebäude für öffentliche Zwecke wie Verwaltungsgebäude, Gebäude für die soziale Infrastruktur wie z.B. Pflegeheime, Behindertenheime, Schulen und Kindertagesstätten)
  • Neubau, Erweiterung und Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise

Der Neubau ist dabei mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 300 m2 und die Erweiterung und Aufstockung mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 100 m2 zu planen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, auch in kommunaler Zusammenarbeit in Form von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden sowie natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts für Maßnahmen nach Nr. 2.2 der Richtlinien sowie für Pflegeheime, Behindertenheime, Schulen und Kindertagesstätten.

Zuwendungsvoraussetzungen

Holzbauweise im Sinn der der Richtlinie ist die Verwendung von Holz in wesentlichen Konstruktionselementen von Gebäuden. Hierzu muss mindestens die Gebäudehülle (Außenwand) in Holzbauweise umgesetzt sein sowie zwei weitere wesentliche Bauteile in Holzbauweise umgesetzt sein, wie insbesondere: die hölzerne Dachkonstruktion, Deckenkonstruktionen aus Holz beziehungsweise Holz-Verbund-Strukturen, Innenwände in Holzbauweise, Treppen (Gesamtkonstruktion), Balkone (Gesamtkonstruktion).

Für den Einsatz nachwachsender, kohlenstoffspeichernder Baustoffe muss ein Nachweis erbracht werden. Dieser erfolgt über ein Berechnungstool mit dem die verbaute Menge an nachwachsenden Rohstoffen und die damit verbundene Speichermenge an CO2 ermittelt wird.

Art und Umfang

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Zuwendungshöhe beträgt 500 Euro je Tonne des in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gespeichertem CO2.

Voraussetzungen

  • Förderfähig sind Gebäude, welche mindestens den Energiestandard entsprechend „Effizienzhausstandard 55“ erfüllen. Bei den Maßnahmen „Aufstockung“ und „Erweiterung“ ist der Mindestenergiestandard für die neu errichteten Stockwerke bzw. Geschosse einzuhalten.
  • Holzbauweise im Sinn der der Richtlinie ist die Verwendung von Holz in wesentlichen Konstruktionselementen von Gebäuden. Hierzu muss mindestens die Gebäudehülle (Außenwand) in Holzbauweise umgesetzt sein sowie zwei weitere wesentliche Bauteile in Holzbauweise umgesetzt sein, wie insbesondere: die hölzerne Dachkonstruktion, Deckenkonstruktionen aus Holz beziehungsweise Holz-Verbund-Strukturen, Innenwände in Holzbauweise, Treppen (Gesamtkonstruktion), Balkone (Gesamtkonstruktion).
  • Für den Einsatz nachwachsender, kohlenstoffspeichernder Baustoffe muss ein Nachweis erbracht werden. Dieser erfolgt über das Berechnungstool „CO2-Tool“ mit dem die verbaute Menge an nachwachsenden Rohstoffen und die damit verbundene Speichermenge an CO2 ermittelt wird.
  • Die förderfähigen Baustoffe müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, Marktreife besitzen und für die jeweilige Baumaßnahme und die zur Anwendung kommende Bauweise geeignet sein. Zudem ist eine Verwendung von Rohstoffen aus nachhaltiger Produktion bzw. Bewirtschaftung Voraussetzung.
  • Es können nur Maßnahmen gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen wurde.

Fristen

Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist durch einen einfachen Verwendungsnachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme nach Muster 4 zu Art. 44 BayHO vorzulegen.

Kosten

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

04.04.2024, 08:04 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail Adresse

poststelle@reg-ufr.bayern.de

Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de

Nach oben
doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
bpsaxy porncorn.info kamapichasu
sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022