Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung
Der Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.
Es sollen individuelle, gemeindeintegrierte Wohnformen geschaffen werden, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, soweit wie möglich eigenständig und selbständig leben zu können.
GegenstandDer Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.
ZuwendungsempfängerAntragsberechtigt sind Einrichtungsträger von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.
Zuwendungsfähige KostenGefördert werden Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten gemäß §§ 5 bis 8 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Gesamtkosten).
Art und HöheDie staatliche Förderung beträgt je nach Art der Einrichtung bis zu 70 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein langfristiger Bedarf an Wohnplätzen nachgewiesen werden kann und eine fachliche Konzeption vorliegt, die den Zielen der Inklusion Rechnung trägt.
Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen oder ein Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Fristen
Die Projekte sind in der Regel bis zum 15. März eines jeden Jahres von der Bewilligungsstelle an die Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales sowie für Wohnen, Bau und Verkehr zur Aufnahme in das Jahresförderprogramm anzumelden. Die Unterlagen müssen daher rechtzeitig vorher bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.
Kosten
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
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Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Staatliche Förderung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung - Formblat BehPlan I
- Nachweis "Einnahmen- und Ausgabenübersicht für geförderte Wohngebäude" - Stabau IV
Unterlagen
- Nachweise zum Grundstück
- Nachweise über Fremd- und Eigenmittel
- Bautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben
- Sonstige Nachweise (z. B. bei einer Baubetreuung)
Weiterführende Links
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Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
Juristische Grundlagen und Antragsformular -
Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
Juristische Grundlagen und Antragsformular -
Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
Juristische Grundlagen und Antragsformular
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Stand
08.12.2023, 15:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)