Umwelttechnische Berufe; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation

Die umwelttechnischen Berufe sowie die entsprechenden Meisterfortbildungen sind nicht reglementiert. Sie können aber die Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation beantragen.

Wenn Sie ihre Qualifikation für die Tätigkeit in der öffentlichen Wasserversorgung, der Abwasserableitung oder -entsorgung, oder der Kreislaufwirtschaft im Ausland erworben haben und verantwortliche Tätigkeiten als Fachkraft oder Meister in den Umwelttechnischen Berufen ausüben möchten, können Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation beantragen. Umwelttechnische Berufe sind: • Umwelttechnologe und Umwelttechnologin für Wasserversorgung • Umwelttechnologe und Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung • Umwelttechnologe und Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft • Umwelttechnologe und Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen • Geprüfte/r Wassermeister/in • Geprüfte/r Abwassermeister/in • Geprüfte/r Meister/in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung • Geprüfte/r Meister/in für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz stellen, sofern Sie • im Ausland eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und – im Bereich der reglementierten Berufe – im Ausbildungsstaat zur Ausübung des Berufs berechtigt sind und • beabsichtigen, in Bayern eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden. Für die Berufsausübung werden zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erwartet. Hier müssen die Voraussetzungen, die der Antragsteller erfüllen muss, angezeigt werden.

Fristen

keine

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenrecht der Bayerischen Verwaltungsschule zuständigen Stelle und sind abhängig vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens. Es können Kosten zwischen 35,00 und 1500,00 EUR anfallen.

Eventuell weitere Kosten: z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anpassungsqualifizierungen oder Prüfungsgebühren

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Verwaltungsgerichtliche Klage Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

04.11.2024, 11:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerische Verwaltungsschule

Hausanschrift

Ridlerstraße 75
80339 München

Postanschrift

Ridlerstraße 75
80339 München

Telefon

+49 89 54057-0

Fax

+49 89 54057-199

E-Mail Adresse

info@bvs.de

Webseite

http://www.bvs.de

Nach oben