Einrichtungen für generalistische Pflegeausbildung; Überprüfung der Geeignetheit
Die Regierungen überprüfen, ob Einrichtungen für die generalistische Pflegeausbildung zur Durchführung der praktischen Ausbildung geeignet sind.
Einrichtungen müssen zur Durchführung praktischer Ausbildung geeignet sein. Geeignet sind Einrichtungen, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
In Bayern gibt es derzeit kein formelles Genehmigungsverfahren, die Regierungen überprüfen die Geeignetheit anhand eines einheitlichen Erhebungsbogensim Sinne einer Grundlagenermittlung. Bei Rechtsverstößen kann die Durchführung der Ausbildung untersagt werden.
Voraussetzungen
Die Geeignetheit einer Einrichtung liegt vor, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
- Praxisanleitung im Umfang von mindestens 10% während jedes Einsatzes der zu leistenden praktischen Ausbildungszeit
- Generelles Verbot von Nachtdiensten ohne unmittelbare Aufsicht
- Stets angemessenes Verhältnis von Auszubildenden und Pflegefachkräften
- Vermittlungen der Kompetenzen nach Pflegeberufegesetz, der Pflegeberufe-Ausbildungs-und Prüfungsverordnung (PflAPrV) und der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie)
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Erhebungsbogen (Grundlagenermittlung) zur Geeignetheit von Einrichtungen für die praktische Ausbildung gemäß § 7 PflBG
- Erhebungsbogen (Grundlagenermittlung) zur Geeignetheit von Einrichtungen für die praktische Ausbildung gemäß § 7 PflBG
- Erhebungsbogen (Grundlagenermittlung) zur Geeignetheit von Einrichtungen für die praktische Ausbildung gemäß § 7 PflBG
Weiterführende Links
-
Generalistische Pflegeausbildung - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Weitere Informationen, Rechtsgrundlagen und Materialien -
Generalistische Pflegeausbildung - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Weitere Informationen, Rechtsgrundlagen und Materialien -
Generalistische Pflegeausbildung - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Weitere Informationen, Rechtsgrundlagen und Materialien
Stand
13.06.2023, 14:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)