Schulassistenzen; Abschluss von Verträgen mit Einzelpersonen

Die Regierungen schließen Verträge mit Einzelpersonen ab, die Grund-, Mittel- und Förderschulen unterstützen.

An Grund- und Mittelschulen sowie Förderschulen ist die Beschäftigung von multiprofessionellen Unterstützungskräften (v.a. Schulassistenzen) möglich.

Schulassistenzen unterstützen und entlasten Lehrkräfte inner- und außerhalb des Unterrichts bei unterschiedlichen Aufgaben.

Voraussetzungen

Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel können die Staatlichen Schulämter (für Grund- und Mittelschulen) bzw. die Schulleitungen der Förderschulen die Einstellung von sog. Schulassistenzen beantragen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Klage zum Arbeitsgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen:
    Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
    (erforderlich für alle Personen, die an Schulen beschäftigt werden sollen); Das Erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde muss mit der Belegart OE ausgestellt sein; ein erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke mit der Belegart NE ist nicht ausreichend!Kopie des PersonalausweisesZeugnisse über die abgeschlossene fachliche Ausbildung
    (erforderlich für die Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe)Nachweise (Arbeitszeugnisse) über frühere einschlägige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern
    (eine einschlägige Berufserfahrung hat Auswirkungen auf die Stufenzuordnung in der zutreffenden Entgeltgruppe)Sozialversicherungsausweis (Kopie)
    (Beschäftigte sind gemäß § 18h Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch zur Vorlage beim Beschäftigungsbeginn verpflichtet)ggf. Schwerbehindertenausweis
    (bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ändert sich u.a. der Urlaubsanspruch)nicht EU-Bürger: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisfür nach 1970 geborene Personen: Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Der Dienstantritt kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde.
  • Erforderliche Unterlagen:
    Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
    (erforderlich für alle Personen, die an Schulen beschäftigt werden sollen); Das Erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde muss mit der Belegart OE ausgestellt sein; ein erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke mit der Belegart NE ist nicht ausreichend!Kopie des PersonalausweisesZeugnisse über die abgeschlossene fachliche Ausbildung
    (erforderlich für die Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe)Nachweise (Arbeitszeugnisse) über frühere einschlägige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern
    (eine einschlägige Berufserfahrung hat Auswirkungen auf die Stufenzuordnung in der zutreffenden Entgeltgruppe)Sozialversicherungsausweis (Kopie)
    (Beschäftigte sind gemäß § 18h Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch zur Vorlage beim Beschäftigungsbeginn verpflichtet)ggf. Schwerbehindertenausweis
    (bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ändert sich u.a. der Urlaubsanspruch)nicht EU-Bürger: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisfür nach 1970 geborene Personen: Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Der Dienstantritt kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde.
  • Erforderliche Unterlagen:
    Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
    (erforderlich für alle Personen, die an Schulen beschäftigt werden sollen); Das Erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde muss mit der Belegart OE ausgestellt sein; ein erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke mit der Belegart NE ist nicht ausreichend!Kopie des PersonalausweisesZeugnisse über die abgeschlossene fachliche Ausbildung
    (erforderlich für die Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe)Nachweise (Arbeitszeugnisse) über frühere einschlägige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern
    (eine einschlägige Berufserfahrung hat Auswirkungen auf die Stufenzuordnung in der zutreffenden Entgeltgruppe)Sozialversicherungsausweis (Kopie)
    (Beschäftigte sind gemäß § 18h Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch zur Vorlage beim Beschäftigungsbeginn verpflichtet)ggf. Schwerbehindertenausweis
    (bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ändert sich u.a. der Urlaubsanspruch)nicht EU-Bürger: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisfür nach 1970 geborene Personen: Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Der Dienstantritt kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde.
  • Erforderliche Unterlagen:
    Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
    (erforderlich für alle Personen, die an Schulen beschäftigt werden sollen); Das Erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde muss mit der Belegart OE ausgestellt sein; ein erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke mit der Belegart NE ist nicht ausreichend!Kopie des PersonalausweisesZeugnisse über die abgeschlossene fachliche Ausbildung
    (erforderlich für die Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe)Nachweise (Arbeitszeugnisse) über frühere einschlägige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern
    (eine einschlägige Berufserfahrung hat Auswirkungen auf die Stufenzuordnung in der zutreffenden Entgeltgruppe)Sozialversicherungsausweis (Kopie)
    (Beschäftigte sind gemäß § 18h Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch zur Vorlage beim Beschäftigungsbeginn verpflichtet)ggf. Schwerbehindertenausweis
    (bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ändert sich u.a. der Urlaubsanspruch)nicht EU-Bürger: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisfür nach 1970 geborene Personen: Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Der Dienstantritt kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde.

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03.01.2024, 13:01 Uhr

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