Traumaambulanz; Beantragung von weiteren Sitzungen
Opfer von Gewalttaten können weitere Sitzungen in einer Traumaambulanz in Bayern beantragen.
Opfer von Gewalttaten sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende haben einen Anspruch auf psychotherapeutische Betreuung in Form einer psychotherapeutischen Frühintervention in sogenannten Traumaambulanzen.
Die Traumaambulanzen können vielfältige Leistungen und Nebenleistungen erbringen. Häufig bestehen im psychotherapeutischen und psychiatrischen Bereich lange Wartezeiten und damit Schwierigkeiten, eine zeitnahe Behandlung zu erhalten. Schnelle und unbürokratische Hilfen und Sofortmaßnahmen sind jedoch gerade für Opfer von Gewalttaten sehr wichtig.
Ziel ist es, psychische Traumatisierungen so zu verhindern oder zumindest zu lindern und zu heilen.
Im Rahmen der Akuttherapie können bei Erwachsenen bis zu fünf und bei Kindern bis zu acht Sitzungen ermöglicht werden. Sofern nötig, können jeweils nochmals zehn weitere Sitzungen auf Antrag bewilligt werden. Die Traumambulanzen sind bei der Antragstellung behilflich.
Außerdem können Fahrtkosten zur nächsten Traumaambulanz bzw. zur nächsten Traumaambulanz mit freien Plätzen erstattet werden. Auch für Kinder, deren Mitnahme erforderlich ist, können Fahrtkosten erstattet werden. Ebenso verhält es sich bei notwendigen Begleitpersonen. Des Weiteren können in bestimmten Fällen Betreuungskosten für zu pflegende oder betreuende Familienangehörige erstattet werden.
Voraussetzungen
Neben den direkt von einer Gewalttat geschädigten Personen können auch deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende die Leistungen der Traumaambulanz in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Behandlung in einer Traumaambulanz sind insbesondere:
- Die Gewalttat ist ein schädigendes Ereignis im Sinne des SGB XIV
- Die Gewalttat fand nach dem 31.12.2020 statt.
- Die erste Sitzung in der Traumaambulanz findet innerhalb von zwölf Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder der Kenntnisnahme davon statt.
Fristen
Die erste Sitzung in der Traumaambulanz muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder der Kenntnisnahme stattfinden.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
- Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
- Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
Unterlagen
- Schilderung der Gewalttat
- Schilderung der Gewalttat
- Schilderung der Gewalttat
- Schilderung der Gewalttat
Weiterführende Links
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Stand
23.02.2024, 10:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)