Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Facharztqualifikation aus einem Drittstaat
Wenn Sie eine Facharztqualifikation aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums besitzen, können Sie unter bestimmten Umständen die Anerkennung beantragen.
Wenn Sie einen Weiterbildungsnachweis (Facharztqualifikation) besitzen, der in einem Staat außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums („Drittstaat“) erworben wurde, können Sie auf Antrag die Anerkennung der Bezeichnung erhalten, wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes gegeben ist.
Voraussetzungen
- Ärztliche Approbation
- Mitgliedschaft bei einem ärztlichen Kreisverband in Bayern
- Weiterbildungsnachweis (Facharztqualifikation) aus einem Drittstaat
Fristen
Kosten
Anträge auf Anerkennung einer Facharztqualifikation aus Drittstaaten sind gebührenpflichtig.
Die Gebühren werden aufwandsbezogen gemäß der geltenden Gebührensatzung erhoben. Eine Mindestgebühr von 125,00 EUR ist bei Antragstellung fällig. Sie wird bei Beendigung in der Schlussrechnung berücksichtigt. Die maximale Gebühr beträgt 1000,00 EUR.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlagen:
Diplom über die ärztliche Grundausbildung mit Apostille/Legalisation in Originalsprache mit Übersetzung durch einen in Deutschland amtlich vereidigten Übersetzer Diplom/Anerkennung/Urkunde über die abgeschlossene Weiterbildung mit Apostille/Legalisation in Originalsprache mit Übersetzung durch einen in Deutschland amtlich vereidigten ÜbersetzerAuf Nachforderung der Bayerischen Landesärztekammer ggf. weitere Unterlagen, die die Gleichwertigkeit der Weiterbildung belegen -
Erforderliche Unterlagen:
Diplom über die ärztliche Grundausbildung mit Apostille/Legalisation in Originalsprache mit Übersetzung durch einen in Deutschland amtlich vereidigten Übersetzer Diplom/Anerkennung/Urkunde über die abgeschlossene Weiterbildung mit Apostille/Legalisation in Originalsprache mit Übersetzung durch einen in Deutschland amtlich vereidigten ÜbersetzerAuf Nachforderung der Bayerischen Landesärztekammer ggf. weitere Unterlagen, die die Gleichwertigkeit der Weiterbildung belegen -
Erforderliche Unterlagen:
Diplom über die ärztliche Grundausbildung mit Apostille/Legalisation in Originalsprache mit Übersetzung durch einen in Deutschland amtlich vereidigten Übersetzer Diplom/Anerkennung/Urkunde über die abgeschlossene Weiterbildung mit Apostille/Legalisation in Originalsprache mit Übersetzung durch einen in Deutschland amtlich vereidigten ÜbersetzerAuf Nachforderung der Bayerischen Landesärztekammer ggf. weitere Unterlagen, die die Gleichwertigkeit der Weiterbildung belegen -
Erforderliche Unterlagen:
Diplom über die ärztliche Grundausbildung mit Apostille/Legalisation in Originalsprache mit Übersetzung durch einen in Deutschland amtlich vereidigten Übersetzer Diplom/Anerkennung/Urkunde über die abgeschlossene Weiterbildung mit Apostille/Legalisation in Originalsprache mit Übersetzung durch einen in Deutschland amtlich vereidigten ÜbersetzerAuf Nachforderung der Bayerischen Landesärztekammer ggf. weitere Unterlagen, die die Gleichwertigkeit der Weiterbildung belegen
Weiterführende Links
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Weiterbildung - Ausland
Informationen der Bayerischen Landesärztekammer -
Weiterbildung - Ausland
Informationen der Bayerischen Landesärztekammer -
Weiterbildung - Ausland
Informationen der Bayerischen Landesärztekammer
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Stand
08.01.2024, 12:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)