Leistungssport; Beantragung einer Förderung zu Investitionsmaßnahmen für eine leistungssportliche Trainingseinrichtung

Der Freistaat Bayern fördert den Neubau, die Erweiterung oder Sanierung von leistungssportlichen Trainingseinrichtungen.

Zweck

Die Zuwendungen dienen dazu, ein optimales Stützpunktsystem für den Nachwuchsleistungssport der Verbände zur Verfügung zu stellen.

Gegenstand

Gefördert werden die investiven Ausgaben für den Neubau, die Erweiterung, den Umbau, die Modernisierung und Sanierung der anerkannten Bundesstützpunkte, Landesstützpunkte und des Olympiastützpunkts Bayern. Sanierungs-, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen, die die vorhandenen Anlagen in ihrer Substanz erhalten und verbessern, haben Vorrang vor Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Träger anerkannter Bundesstützpunkte, Landesstützpunkte und des Olympiastützpunkts Bayern.

Art und Höhe

Die Förderung investiver Ausgaben wird als projektbezogener Zuschuss, in der Regel als Anteilfinanzierung mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag gewährt.

 

Investive Maßnahmen an Bundesstützpunkten können mit bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Besitzt ein Bundesstützpunkt hohe Bedeutung für einen bayerischen Verband im Sinne eines Landesstützpunkts oder ist er bereits als Landesstützpunkt anerkannt, so kann die Maßnahme entsprechend dem Landesinteresse mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zur Höhe der Bundesförderung bezuschusst werden; dies gilt auch für den Olympiastützpunkt Bayern. Investive Maßnahmen an Landesstützpunkten können entsprechend dem Landesinteresse mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.

Fristen

Bundesstützpunkte

Zur Aufnahme in die Bewilligungsplanung des Bundes melden die Träger der Maßnahmen bis zum 10. April des Vorjahres der zu beantragenden Bewilligung den aus ihrer Sicht bestehenden Bedarf und die voraussichtlichen Ausgaben für Investitionen des Spitzensports für das Folgejahr beim StMI an.

Landesstützpunkte

keine Frist

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen:
    Kosten- und FinanzierungsplanErklärung über die Vorsteuerabzugsberechtigungbaufachlich prüffähige Planungsunterlagen  
  • Erforderliche Unterlagen:
    Kosten- und FinanzierungsplanErklärung über die Vorsteuerabzugsberechtigungbaufachlich prüffähige Planungsunterlagen  
  • Erforderliche Unterlagen:
    Kosten- und FinanzierungsplanErklärung über die Vorsteuerabzugsberechtigungbaufachlich prüffähige Planungsunterlagen  
  • Erforderliche Unterlagen:
    Kosten- und FinanzierungsplanErklärung über die Vorsteuerabzugsberechtigungbaufachlich prüffähige Planungsunterlagen  

Weiterführende Links

Stand

04.04.2024, 08:04 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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