Ferkelbetäubung; Beantragung der Anerkennung des Sachkundelehrgangs und der theoretischen Prüfung
Für Sachkundelehrgänge zum Erwerb der theoretischen Grundlagen für eine Betäubung bei der Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose ist hinsichtlich des Lehrgangsinhaltes und des Inhaltes der zugehörigen theoretischen Prüfung eine Anerkennung erforderlich.
Die betäubungslose Ferkelkastration ist seit 1. Januar 2021 verboten.
Neben der Ebermast und der Immunkastration stellt die chirurgische Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose mit Isofluran eine der möglichen Alternativen dar.
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung benötigen Anbieter von entsprechenden Lehrgängen zum Erwerb der theoretischen Grundlagen eine behördliche Anerkennung des Lehrgangs mit der theoretischen Prüfung durch die zuständige Behörde.
Die Regierung von Oberfranken ist seit 01.07.2020 für die Anerkennung der theoretischen Sachkundelehrgänge und die zugehörige, theoretische Prüfung in ganz Bayern zuständig.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung für die Anerkennungsfähigkeit ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung.
Inhalt der Lehrgänge ist der Erwerb der theoretischen Grundlagen und Vorbereitung auf die theoretische Prüfung. Zielgruppe bzw. Teilnehmer der Lehrgänge sind Schweinehalter oder Mitarbeiter in schweinehaltenden Betrieben, die den Sachkundenachweis zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration erlangen wollen.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Fakultatives Widerspruchsverfahren / verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV)
- Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV)
- Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV)
Unterlagen
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Schulungskonzept
Zeitlicher Ablauf der SchulungSchulungsunterlagen unter Berücksichtigung der Themenkomplexe nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (Präsentationen, Handouts, Merkblätter usw)Durchführung der Demonstration nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung -
Prüfungskonzept
Fragenkatalog für die schriftliche Prüfung inklusive Antwortmöglichkeiten bei Multiple Choice / Single Choice – FragenGegebenenfalls Gewichtung der Fragen der schriftlichen PrüfungFragenkatalog mündlicher Fragen inklusive ErwartungshorizontGewichtung zwischen mündlicher und schriftlicher PrüfungKriterien für das Bestehen / nicht Bestehen der Prüfung
Weiterführende Links
Stand
12.10.2023, 15:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)