Fischetikettierung; Beantragung einer Handelsbezeichnung
Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung für Erzeugnisse aus der Fischerei und Aquakultur beantragen möchten, können Sie hierfür einen Antrag stellen.
Im Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur werden alle in Deutschland zulässigen Handelsbezeichnungen gelistet. Für Handelsbezeichnungen, die noch nicht endgültig in dieses Verzeichnis aufgenommen worden sind, gibt es eine gesonderte Liste.
Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung beantragen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:
- Sie sollten eine Handelsbezeichnung nur für jeweils eine Spezies (artspezifisch wie zum Beispiel "Clupea harengus") beantragen.
- Gilt eine Handelsbezeichnung bereits für eine andere Spezies oder Gattung, kann dieser Name in der Regel nicht mehr vergeben werden.
- Sie brauchen keine Handelsbezeichnung für Fische, Krebs- und Weichtiere, die zubereitet oder haltbar gemacht wurden und unter dem KN-Code 1604 beziehungsweise 1605 eingeführt werden.
Weitere Hinweise zur Vergabe von Handelsbezeichnungen finden sich auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Wenn Sie zu einer bereits bestehenden Handelsbezeichnung eine ergänzende Bezeichnung wünschen, beantragen Sie bitte eine neue Handelsbezeichnung.
Alle Listen sind über die Webseite der BLE einsehbar und stehen zum Download bereit.
Voraussetzungen
Sie müssen Marktbeteiligte beziehungsweise Marktbeteiligter sein, also kommerziell Erzeugnisse der Fischerei oder Aquakultur
- in den Verkehr bringen,
- innergemeinschaftlich verbringen,
- einführen oder
- ausführen.
Hinweis: Verbände der Fischereiwirtschaft sind nicht antragsberechtigt.
Fristen
Sie müssen den Antrag spätestens 6 Wochen vor geplanter Verwendung der Handelsbezeichnung stellen.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Antrag auf eine Handelsbezeichnung für Fischereiprodukte
- Antrag auf eine Handelsbezeichnung für Fischereiprodukte
- Antrag auf eine Handelsbezeichnung für Fischereiprodukte
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Begründung, warum der vorgeschlagene Name vergeben werden sollgegebenenfalls Bildmaterial und andere Nachweise -
Erforderliche Unterlage/n
Begründung, warum der vorgeschlagene Name vergeben werden sollgegebenenfalls Bildmaterial und andere Nachweise -
Erforderliche Unterlage/n
Begründung, warum der vorgeschlagene Name vergeben werden sollgegebenenfalls Bildmaterial und andere Nachweise -
Erforderliche Unterlage/n
Begründung, warum der vorgeschlagene Name vergeben werden sollgegebenenfalls Bildmaterial und andere Nachweise
Online Verfahren
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Fischetikettierung - Antrag auf eine Handelsbezeichnung
Um einen Antrag online zu stellen, benötigen Sie: Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel – jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.Die seit dem 1. November 2014 verfügbare AusweisApp2. Frühere Versionen sind nicht nutzbar.Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen. -
Fischetikettierung - Antrag auf eine Handelsbezeichnung
Um einen Antrag online zu stellen, benötigen Sie: Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel – jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.Die seit dem 1. November 2014 verfügbare AusweisApp2. Frühere Versionen sind nicht nutzbar.Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen. -
Fischetikettierung - Antrag auf eine Handelsbezeichnung
Um einen Antrag online zu stellen, benötigen Sie: Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel – jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.Die seit dem 1. November 2014 verfügbare AusweisApp2. Frühere Versionen sind nicht nutzbar.Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
Weiterführende Links
Stand
11.03.2023, 16:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal)