Studium der Zahnmedizin; Beantragung der Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungen
Sie können die Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen beantragen.
Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in einem dem zahnmedizinischen Studiengang verwandten Studiengang an einer deutschen Universität oder Hochschule oder im Studiengang Zahnmedizin oder einem diesem verwandten Studiengang an einer ausländischen Universität oder Hochschule erbracht worden sind, können anerkannt werden, sofern Gleichwertigkeit gegeben ist.
Voraussetzungen
Ein Studienhalbjahr kann dann angerechnet werden, wenn der Nachweis einer mindestens halbjährigen Studienzeit erbracht ist und während dieser Zeit zwei große Scheine bzw. zwei kleine und ein großer Schein (siehe Übersicht unten) erworben und die jeweiligen Veranstaltungen regelmäßig und mit Erfolg absolviert wurden (= Unterrichtsveranstaltungen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist).
Große Scheine
- Praktikum der Physik für Studierende der Zahnmedizin
- Praktikum der Chemie für Studierende der Zahnmedizin
- Praktikum der Physiologie
- Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie
- Praktikum der makroskopischen Anatomie
- Praktikum der mikroskopischen Anatomie
- Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde
- Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie
Kleine Scheine
- Praktikum der Berufsfelderkundung
- Übung in medizinischer Terminologie
- Wahlfach nach § 10 Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)
Fristen
Kosten
- Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Prüfungen: 60 EUR pro Anrechnungsbescheid
- Anerkennung von einzelnen Leistungsnachweisen (ohne Zeiten und Prüfungen): 30 EUR pro Anerkennungsbescheid
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Zeugnis über den Pflegedienst gemäß Anlage 10 (zu § 14 Abs. 2 Satz 2)
- Zeugnis über den Pflegedienst gemäß Anlage 10 (zu § 14 Abs. 2 Satz 2)
- Zeugnis über den Pflegedienst gemäß Anlage 10 (zu § 14 Abs. 2 Satz 2)
Unterlagen
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Für Studierende an einer ausländischen Universität:
Geburtsurkunde (einfache Kopie)Eine Geburtsurkunde ist nur erforderlich, wenn der Antragsteller noch keinen Studienplatz im Fach Zahnmedizin in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen kann.Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigte Kopie)Immatrikulationsbescheinigung (Original oder beglaubigte Kopie)Bei Auslandsstudien muss sich aus der Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Universität die gesamte dort verbrachte Studienzeit ergeben.Transcript of Records (Original oder beglaubigte Kopie)Anrechnungsbescheid einer anderen LandesbehördeZeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung, wenn vorhanden (Original oder beglaubigte Kopie)gegebenenfalls Zeugnis über den Krankenpflegedienst (Original oder beglaubigte Kopie)Bei einer Zulassung/Einschreibung an einer deutschen Universität: entsprechender Nachweis -
Für Quereinsteiger aus Deutschland:
Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung/Studienverlaufsbescheinigung (Kopie)Geburtsurkunde, falls noch nicht an einer bayerischen Universität im Fach „Humanmedizin“ eingeschrieben (Kopie)Hochschulzugangsberechtigung (Kopie)Fächer- und Notenübersicht (Original, Kopie oder beglaubigte Kopie)Gleichwertigkeitsbescheinigungen (Originale oder beglaubigte Kopien)Zeugnisse bestandener Prüfungen (Kopie)Bei einer Zulassung/Einschreibung an einer deutschen Universität: entsprechender Nachweis
Weiterführende Links
Stand
03.03.2024, 16:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)