Feuerwehr; Fachberatung

Die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz (FBBK) bei den Regierungen bieten fachtechnische Beratung im abwehrenden Brandschutz und bei vorbeugenden Maßnahmen, die zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes notwendig sind.

Ehrenamtlich tätige Kreis- und Stadtbrandräte, Kreisbrandinspektionen mit ihren Freiwilligen Feuerwehren, Aufwandsträger, Landkreise, Kommunen und Behörden können sich durch die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz (FBBK) bei den Regierungen beraten lassen. Diese bieten fachtechnische Beratung im abwehrenden Brandschutz und bei vorbeugenden Maßnahmen, die zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes notwendig sind, an.

Insbesondere leisten die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz fachliche Unterstützung

  • bei der Alarm- und Einsatzplanung
  • bei der Beschaffung von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Kommunikationsmitteln der Feuerwehren
  • bei der Ausbildung, Fortbildung (auch Standortausbildung) und bei Übungen
  • bei Planung und Betrieb von Feuerwehrhäusern und Ausbildungseinrichtungen
  • bei Fragen zu Atemschutz, Löschmitteln, Löschverfahren, Löschwasserversorgung und ABC-Einsätzen
  • bei der Besichtigung von Feuerwehren nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz in besonderen Fällen
  • beim Vollzug gemäß Bayerischen Feuerwehrgesetz
  • im Katastrophenschutz einschließlich der Ausbildung und Ausrüstung der Einsatzkräfte
  • bei Feuerwehreinsätzen, insbesondere bei Großschadensereignissen, auf Anforderung auch vor Ort
  • bei der Durchführung von Feuerbeschauen
  • bei der Erstellung von Feuerwehrbedarfsplänen
  • im vorbeugenden abwehrenden und baulichen Brandschutz für die Staatlichen Hochbauämter, Baugenehmigungsbehörden sowie andere Behörden und Ämter
  • bei der Beurteilung sowie Anerkennung und Überprüfung von Werkfeuerwehren durch die Regierung
  • Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem Bezirksfeuerwehrverband
  • bei Fragen zum BOS-Digitalfunk

Weitere Aufgaben:

  • Multiplikator und Mittler zwischen den Feuerwehrschulen und den Feuerwehren
  • Mitarbeit an Ausbildungsunterlagen der Feuerwehrschulen
  • Fachtechnische Prüfung der Zuschussanträge nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (z. B. Feuerwehrfahrzeuge, Feuerwehrhäuser und deren Ausstattung) einschließlich Kontrollen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens
  • Fachliche Stellungnahmen zum Brandschutz bei immissionsschutzrechtlichen Verfahren
  • Fachliche Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
  • Teilnahme bei besonderem Anlass an den Störfallinspektionen mit dem Kreisbrandrat und der Kreisverwaltungsbehörde (Katastrophenschutz)
  • Durchführung von Feuerwehrdienstversammlungen
  • Fachliche Sachbehandlung und Prüfung der Einsatzstatistik und Stärkemeldung der Feuerwehren
  • Mitarbeit in der Führungsgruppe Katastrophenschutz der jeweiligen Regierung

Stand

07.03.2024, 10:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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