Alters- und Ehejubiläum; Ehrung mit einem Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten
Zu besonderen Geburtstagen und Ehejubiläen spricht der Bayerische Ministerpräsident Ehrungen aus.
Der Bayerische Ministerpräsident ehrt Alters- und Ehejubilare aus Anlass der Vollendung des 18., 70., 75., 80., 85., 90., 95., 100. und jeden weiteren Lebensjahres sowie zum 50. und jedem folgenden halbrunden oder runden Hochzeitstag.
Ein Anspruch auf Ehrung besteht nicht. Die Gratulationsschreiben werden von der Staatskanzlei unter Mitwirkung des Landesamtes für Finanzen erstellt; ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Gratulationsschreiben werden den Jubilaren von der Staatskanzlei direkt zugestellt.
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Stand
11.06.2024, 16:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)