Taktisch-Technische Betriebsstellen; Beantragung einer Zuwendung

Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Personalkosten für die Erfüllung der Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei den Integrierten Leitstellen.  

Zweck und Gegenstand

Für die Beschäftigung von Personal zur Erfüllung der Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei den Integrierten Leitstellen werden Zuwendungen gewährt. Sie sollen den Zuwendungsempfängern die Wahrnehmung der zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk (= Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)) notwendigen Aufgaben ermöglichen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind die Betreiber der Integrierten Leitstellen in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Es können Ausgaben für Personal gefördert werden.

Art und Höhe

Der Festbetrag entspricht 25% der vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekanntgegebenen Personalvollkosten für eine Stelle der 3. Qualifikationsebene (Durchschnittswert Besoldungsgruppe A9 bis A12).

Voraussetzungen

Die für die Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei der Integrierten Leitstelle vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen. Dazu ist die erfolgreiche Teilnahme an den von der Projektgruppe DigiNet im Schulungsrahmenkonzept vorgesehenen Lehrgängen (derzeit: TETRA-Systemkurs und Nutzereigenes Management-Kurs) durch eine Teilnahmebescheinigung nachzuweisen. Die Teilnahme an den erforderlichen Lehrgängen kann auch zeitnah nach Beginn der Beschäftigung erfolgen. Bei der Personalauswahl ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

Eine Förderung erfolgt darüber hinaus erst dann, wenn der Betreiber der Integrierten Leitstelle im Rahmen des Förderantrags (Anlage) erklärt, dass die Integrierte Leitstelle entsprechend dem Konzept "Technische Anbindung der Integrierten Leitstellen" der Projektgruppe DigiNet drahtgebunden am digitalen BOS-Funk teilnehmen wird und dass dabei die Bedingungen für die Teilnahme und Nutzung beachtet werden.

Fristen

Die Personalkosten sind frühestens acht Monate vor dem Monat, in dem nach dem vom Lenkungsausschuss Digitalfunk Bayern verabschiedeten Migrationsplan der sog. "erweiterte Probebetrieb" im jeweiligen Rettungsdienstbereich beginnen soll, förderfähig.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Unterlagen

Stand

02.08.2023, 10:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail Adresse

poststelle@reg-ufr.bayern.de

Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de

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