Flugschule; Beantragung der Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal

Zur Eröffnung und zum Betrieb einer Flugschule für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) muss die Ausbildungsorganisation zugelassen bzw. registriert werden.

Eine Flugausbildung darf nur in genehmigten bzw. registrierten Flugschulen durchgeführt werden. In Bayern sind die Luftämter Nordbayern und Südbayern für die Zulassung bzw. Registrierung von Ausbildungsorganisationen für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) zuständig.

Voraussetzungen

Die Zulassung einer Ausbildungsorganisation erfolgt durch Erteilung eines Zeugnisses, wenn die einschlägigen Anforderungen in personeller, organisatorischer und sachlicher Hinsicht erfüllt sind.

Fristen

Keine

Kosten

  • Neuzulassung der Ausbildungsorganisation: 600,00 € (zzgl. Auslagen) (Bezahlung auch online über die Bezahlplattform ePayBayern möglich)

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

Formulare

Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

02.07.2025, 06:07 Uhr

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