Flugschule; Beantragung der Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal
Zur Eröffnung und zum Betrieb einer Flugschule für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) muss die Ausbildungsorganisation zugelassen bzw. registriert werden.
Eine Flugausbildung darf nur in genehmigten bzw. registrierten Flugschulen durchgeführt werden. In Bayern sind die Luftämter Nordbayern und Südbayern für die Zulassung bzw. Registrierung von Ausbildungsorganisationen für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) zuständig.
Voraussetzungen
Die Zulassung einer Ausbildungsorganisation erfolgt durch Erteilung eines Zeugnisses, wenn die einschlägigen Anforderungen in personeller, organisatorischer und sachlicher Hinsicht erfüllt sind.
Fristen
Kosten
- Neuzulassung der Ausbildungsorganisation: 600,00 € (zzgl. Auslagen) (Bezahlung auch online über die Bezahlplattform ePayBayern möglich)
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation [Dateiformat: pdf]
- Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation [Dateiformat: pdf]
- Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation [Dateiformat: pdf]
Unterlagen
-
Amtliches Führungszeugnis
und Erklärung über anhängige Strafverfahren der vertretungsberechtigen Person; - Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus dem Vereins- bzw. Genossenschaftsregister;
- Gewerbeanmeldung;
- Betriebshandbuch mit Qualitätsmanagement-, Compliance- und Sicherheitsmanagementsystemen;
- Ausbildungshandbuch mit Syllabi;
- Ausgefüllte und bestätigte Prüfliste zum erstellten Betriebs- und Ausbildungshandbuch;
- Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
- Organigramm der Unternehmensstruktur;
-
Kopien der Bordpapiere der Ausbildungs-Luftfahrzeuge;
Für registrierungspflichtige Flugschulen gelten hierzu Erleichterungen; in jedem Fall ist das Ausbildungsprogramm beizufügen.
Weiterführende Links
Stand
16.06.2023, 09:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)