Heimatkundliche Schriften; Herausgabe

Die Landkreise und Gemeinden können heimatkundliche Schriften (z. B. Zeitschriften, Blätter) herausgeben.

Veröffentlichungen über heimatkundliche Themen sind bei den Landratsämtern und Gemeinden erhältlich.

Stand

02.04.2025, 12:04 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Nach oben