Feuerwehrschulen; Durchführung von Aus- und Fortbildungen
Zu den Aufgaben der Feuerwehrschulen zählen insbesondere die Aus- und Fortbildung der bayerischen Feuerwehren im Brandschutz, im technischen Hilfsdienst sowie im Bereich Katastrophenschutz und ABC-Einsatz.
Die Staatlichen Feuerwehrschulen (Geretsried, Regensburg, Würzburg) haben insbesondere Feuerwehrdienstleistende der Freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie besondere Führungsdienstgrade im Brandschutz und im technischen Hilfsdienst auszubilden, soweit eine Ausbildung am Standort nicht möglich ist oder nicht ausreicht.
Die Ausbildung zu Disponenten einer integrierten Leitstelle in Bayern wird an der Staatlichen Feuerwehrschule in Geretsried durchgeführt.
Außerdem gehört zu den Aufgaben der Feuerwehrschulen die
- Erstellung von Merkblättern und Ausbildungsunterlagen bzw. Mitwirkung bei deren Ausarbeitung
- Mitarbeit in regionalen und überregionalen Arbeitskreisen
- Stellungnahmen zu Vorschriftenentwürfen aller Art
- Mitwirkung bei der Erprobung von Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Lehrgangskatalog der Staatlichen Feuerwehrschulen
Im Lehrgangskatalog finden Sie eine Übersicht über die an den Staatlichen Feuerwehrschulen angebotenen Lehrgänge mit Angaben zu Teilnehmerkreis, vorausgesetzter Ausbildung, Dauer des Lehrgangs und Ausbildungszielen.
Verwandte Leistungen
Stand
06.07.2023, 09:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)