Informationssicherheits-Managementsystem; Übermittlung des Verwendungsnachweises
Der Freistaat Bayern fördert die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems(ISMS) bei den kommunalen Gebietskörperschaften. Das Förderprogramm ist Ende 2023 ausgelaufen.
Um ein nachhaltiges und hohes IT-Sicherheitsniveau in der gesamten bayerischen Verwaltung zuerreichen, fördert der Freistaat Bayern im Rahmen der Initiative Cybersicherheit nach Maßgabe der Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen") und im Rahmen der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems(ISMS) bei den kommunalen Gebietskörperschaften.
Das ISMS soll dazu beitragen, eine Schutzstrategie zu entwickeln und entsprechende Maßnahmenzur Sicherung der Verfügbarkeit, der Vertraulichkeit und der Integrität von IT-Systemen und Daten umzusetzen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach Maßgabe der Förderrichtlinie erhalten die Kommunen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 60.000 Euro.
Das Förderprogramm ist Ende 2023 ausgelaufen.
Nach dem 31.12.2023 ist keine Bewilligung von Förderbescheiden mehr möglich.
Fristen
Das Förderprogramm endete am 31.12.2023. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Auf die Einhaltung des Bewilligungszeitraums und die Vorlage des Verwendungsnachweises laut Zuwendungsbescheides ist zu achten.
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)
Weiterführende Links
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Flyer - Zuschuss zu Implementierung ISMS bei kommunalen Gebietskörperschaften
Informationen zum Zuschuss zur Implementierung eines Informationssicherheits-Manage‐mentsystems (ISMS) bei kommunalen Gebietskörperschaften
Stand
07.02.2025, 17:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)