Unbemanntes Luftfahrzeug; Abgabe der Betriebserklärung für den grenzübergreifenden Betrieb in der Betriebskategorie "speziell"
Sie möchten ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" grenzübergreifend betreiben? Dann reichen Sie bitte Ihre bestehende Betriebserklärung und die Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung beim Luftfahrt-Bundesamt ein.
Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" in Deutschland betreiben? Dann reichen Sie bitte Ihre bestehende Betriebserklärung und die Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ein.
Die Betriebserklärung ist jenes Formular, das Sie bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde eingereicht haben, um in Ihrem Land den UAS-Betrieb durchführen zu dürfen.
Verfügen Sie hingegen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive der Erlaubnis, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen, müssen Sie lediglich Ihr LUC mit dem Genehmigungsumfang einreichen.
Die EASA, die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency), erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene. Weitere Informationen und eine Liste der Mitgliedstaaten finden Sie auf den Internetseiten der EASA.
Voraussetzungen
- Sie leben in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland.
- Sie sind bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert und
- haben bei dieser eine Betriebserklärung abgegeben.
- Der Flug Ihres UAS entspricht einem der Standardszenarien.
-
Ihr UAS-Betrieb ist der "speziellen" Betriebskategorie zuordnen. Dies ist der Fall,
- sobald eine Bedingung der Betriebskategorie "offen" nicht erfüllt wird und
- keines der Kriterien der Betriebskategorie "zulassungspflichtig" zutrifft.
Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien "offen" und "zulassungspflichtig" gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
AntragsformularBetriebserklärungEingangs- und Vollständigkeitsbestätigung, die Sie von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde bei der Abgabe Ihrer Betriebserklärung erhalten haben Falls eine Genehmigung als LUC vorliegt: Antragsformularvereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungsumfang -
Erforderliche Unterlage/n
AntragsformularBetriebserklärungEingangs- und Vollständigkeitsbestätigung, die Sie von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde bei der Abgabe Ihrer Betriebserklärung erhalten haben Falls eine Genehmigung als LUC vorliegt: Antragsformularvereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungsumfang -
Erforderliche Unterlage/n
AntragsformularBetriebserklärungEingangs- und Vollständigkeitsbestätigung, die Sie von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde bei der Abgabe Ihrer Betriebserklärung erhalten haben Falls eine Genehmigung als LUC vorliegt: Antragsformularvereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungsumfang -
Erforderliche Unterlage/n
AntragsformularBetriebserklärungEingangs- und Vollständigkeitsbestätigung, die Sie von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde bei der Abgabe Ihrer Betriebserklärung erhalten haben Falls eine Genehmigung als LUC vorliegt: Antragsformularvereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungsumfang
Online Verfahren
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Betriebserklärung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" online abgeben
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
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Stand
04.07.2024, 20:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)