Energieversorgungsnetze und Energieanlagen; Einreichung von Nachweisen über den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Stand
10.04.2024, 07:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)