Zoll; Online-Anmeldung des Versands von Handelswaren über das Unionsversandverfahren
Wenn Sie in der EU zollrelevanten Handel treiben und das Unionsversandverfahren nutzen wollen, müssen Sie am automatisierten Zollabwicklungssystem ATLAS teilnehmen und Ihren Warenversand beim Zoll anmelden. Dazu können Sie eine Internetplattform des Zolles nutzen.
Um den kommerziellen Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten weitgehend automatisiert abzuwickeln, hat die Zollverwaltung bundesweit das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem) eingeführt. Mit ATLAS wird der grenzüberschreitende Warenverkehr abgewickelt und überwacht.
Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.
Damit Sie Ihre Waren einfacher über ATLAS in das Unionsversandverfahren überführen können, hat der deutsche Zoll eine Internetplattform eingerichtet. Mit dieser können Sie die Daten Ihrer Zollanmeldung hinterlegen und an die Zollverwaltung übermitteln.
Sie müssen allerdings beachten: Ihre Zollanmeldung wird erst dann rechtlich wirksam, wenn Sie sie – zusätzlich zur Internet-Versandanmeldung – ausgedruckt und unterschrieben bei der zuständigen Zollstelle vorgelegt haben.
Voraussetzungen
Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen
- Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen;
- einen aktiven Zugang zum IT-Verfahren "ATLAS Versand" haben beziehungsweise einen Dienstleister damit beauftragen.
Fristen
Sie müssen die ausgedruckte und unterschriebene Internet-Versandanmeldung innerhalb von 30 Tagen beim zuständigen Zollamt einreichen.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Teilnehmer-Identifikationsnummer (TIN) Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
Teilnehmer-Identifikationsnummer (TIN) Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
Teilnehmer-Identifikationsnummer (TIN) Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
Teilnehmer-Identifikationsnummer (TIN) Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Online Verfahren
-
ATLAS Internet-Versandanmeldung
Sie können eine Versandanmeldung online erstellen und an die Zollverwaltung übermitteln. -
ATLAS Internet-Versandanmeldung
Sie können eine Versandanmeldung online erstellen und an die Zollverwaltung übermitteln. -
ATLAS Internet-Versandanmeldung
Sie können eine Versandanmeldung online erstellen und an die Zollverwaltung übermitteln.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
31.10.2023, 06:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)