Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Erhalt
Wenn ein Mitglied Ihrer Familie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder infolge einer anerkannten Berufskrankheit verstorben ist, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung Sterbegeld erhalten.
Sterbegeld unterstützt die Angehörigen von Verstorbenen, die gesetzlich unfallversichert waren. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zahlt das Sterbegeld, damit Sie nicht allein für die Bestattung aufkommen müssen.
Ein Antrag ist nicht nötig.
Sie erhalten Sterbegeld, wenn Sie
- die Kosten für die Bestattung Ihrer oder Ihres Angehörigen getragen haben,
- wenn keine Bestattung stattgefunden hat, etwa weil Ihr Familienmitglied verschollen ist,
- wenn Sie die Bestattung einer Person bezahlt haben, die nicht zu Ihrer Familie gehört. Dies ist nur möglich, wenn es keine Hinterbliebenen gibt, die Anspruch auf das Sterbegeld haben.
Das Sterbegeld beträgt
- für Hinterbliebene: ein Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden sogenannten Bezugsgröße
für Personen, die nicht zur Familie gehören: maximal so hoch wie das Sterbegeld.
Voraussetzungen
- Tod ist Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder infolge einer anerkannten Berufskrankheit
- Sie haben die Bestattung bezahlt.
- Sie sind Hinterbliebene oder Hinterbliebener. Dazu gehören:
- Witwen oder Witwer,
- Kinder,
- Stiefkinder,
- Pflegekinder,
- Enkel,
- Geschwister,
- frühere Ehegatten oder -frauen,
- und Eltern, Großeltern, Eltern von nichtehelichen Kindern, Adoptiveltern und gegebenenfalls Ur-Großeltern.
- Wenn Sie die Bestattung bezahlt haben, aber keine Hinterbliebene und kein Hinterbliebener sind: Eine Erstattung ist nur möglich, wenn es keine Hinterbliebenen gibt, die Anspruch auf das Sterbegeld haben
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Gebühr: keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Für anspruchsberechtigte Personen, die keine Hinterbliebenen sind: Nachweis über die Bezahlung und Höhe der Bestattungskosten -
Erforderliche Unterlage/n
Für anspruchsberechtigte Personen, die keine Hinterbliebenen sind: Nachweis über die Bezahlung und Höhe der Bestattungskosten -
Erforderliche Unterlage/n
Für anspruchsberechtigte Personen, die keine Hinterbliebenen sind: Nachweis über die Bezahlung und Höhe der Bestattungskosten -
Erforderliche Unterlage/n
Für anspruchsberechtigte Personen, die keine Hinterbliebenen sind: Nachweis über die Bezahlung und Höhe der Bestattungskosten
Online Verfahren
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Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)
Versicherte können online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden. -
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Versicherte können online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden. -
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Weiterführende Links
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Stand
13.09.2023, 07:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)