Auslandsversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung; Meldung der Auslandsmonate
Wenn Ihre Beschäftigten im Ausland gearbeitet haben, müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn auf Anfrage die Dauer melden.
Die Beiträge der freiwilligen Auslandsversicherung werden getrennt von den Beiträgen der inländischen Unfallversicherung erhoben. Grundlage für die Beiträge der Auslandsversicherung ist die Anzahl der Monate, in denen Ihre Mitarbeiter im Ausland arbeiten. Angefangene Monate werden dabei voll berechnet.
Es kann passieren, dass eine Auslandstätigkeit vorzeitig endet, aber die Berufsgenossenschaft oder die Unfallversicherung Bund und Bahn dies nicht erfährt. Damit die Beiträge richtig berechnet werden können, fragt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallversicherung Bund und Bahn bei Ihrem Unternehmen nach, ob die gespeicherten Auslandsmonate korrekt sind.
Hier hat Ihr Unternehmen die Möglichkeit, rechtzeitig die bisher bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn registrierten Auslandsmonate zu korrigieren.
Voraussetzungen
- Beschäftigte Ihres Unternehmens haben im Ausland gearbeitet.
- Sie waren im Wege der freiwilligen Auslandsversicherung versichert.
Fristen
6 Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres muss Ihr Unternehmen die Auslandsmonate melden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Liste mit den Namen aller im vergangenen Kalenderjahr Versicherten und die Daten ihres Auslandsaufenthaltes -
Erforderliche Unterlage/n
Liste mit den Namen aller im vergangenen Kalenderjahr Versicherten und die Daten ihres Auslandsaufenthaltes -
Erforderliche Unterlage/n
Liste mit den Namen aller im vergangenen Kalenderjahr Versicherten und die Daten ihres Auslandsaufenthaltes -
Erforderliche Unterlage/n
Liste mit den Namen aller im vergangenen Kalenderjahr Versicherten und die Daten ihres Auslandsaufenthaltes
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
26.08.2023, 17:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)