Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit; Beantragung der Eintragung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Wenn Sie ein Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen abgeschlossen haben, können Sie die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragen.
Für die Nachweisberechtigung für Standsicherheit eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit eingetragen ist.
Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.
Voraussetzungen
- berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung des Bauingenieurwesens
- mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung
Fristen
Kosten
- für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 230,00 EUR
- für Nichtmitglieder: 414,00 EUR
- Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für die Standsicherheit
- Antrag auf Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für die Standsicherheit
- Antrag auf Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für die Standsicherheit
Unterlagen
-
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate in Kopie)Nachweis über die Berechtigung zur Führung der im Ingenieurgesetz (BayRS 702-2-W) vorgesehenen Berufsbezeichnungen (Bauingenieur/-in) durch Abschriften/Fotokopien von Zeugnissen bzw. amtlichen BestätigungenNachweise über die praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren als Bauingenieur in der Tragwerksplanung, möglichst der letzten Jahre vor Antragsstellung (Projektliste, Arbeitszeugnisse) -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate in Kopie)Nachweis über die Berechtigung zur Führung der im Ingenieurgesetz (BayRS 702-2-W) vorgesehenen Berufsbezeichnungen (Bauingenieur/-in) durch Abschriften/Fotokopien von Zeugnissen bzw. amtlichen BestätigungenNachweise über die praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren als Bauingenieur in der Tragwerksplanung, möglichst der letzten Jahre vor Antragsstellung (Projektliste, Arbeitszeugnisse) -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate in Kopie)Nachweis über die Berechtigung zur Führung der im Ingenieurgesetz (BayRS 702-2-W) vorgesehenen Berufsbezeichnungen (Bauingenieur/-in) durch Abschriften/Fotokopien von Zeugnissen bzw. amtlichen BestätigungenNachweise über die praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren als Bauingenieur in der Tragwerksplanung, möglichst der letzten Jahre vor Antragsstellung (Projektliste, Arbeitszeugnisse) -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate in Kopie)Nachweis über die Berechtigung zur Führung der im Ingenieurgesetz (BayRS 702-2-W) vorgesehenen Berufsbezeichnungen (Bauingenieur/-in) durch Abschriften/Fotokopien von Zeugnissen bzw. amtlichen BestätigungenNachweise über die praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren als Bauingenieur in der Tragwerksplanung, möglichst der letzten Jahre vor Antragsstellung (Projektliste, Arbeitszeugnisse)
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Stand
16.04.2025, 14:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)