Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit; Beantragung der Eintragung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Wenn Sie ein Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen abgeschlossen haben, können Sie die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragen.

Für die Nachweisberechtigung für Standsicherheit eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit eingetragen ist.  

Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.

Voraussetzungen

  • berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung des Bauingenieurwesens
  • mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung

Fristen

Für den Antragsteller: keine Für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen. Die Frist kann einmalig bis zu einem Monat verlängert werden.

Kosten

  • für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 230,00 EUR
  • für Nichtmitglieder: 414,00 EUR
  • Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate in Kopie)Nachweis über die Berechtigung zur Führung der im Ingenieurgesetz (BayRS 702-2-W) vorgesehenen Berufsbezeichnungen (Bauingenieur/-in) durch Abschriften/Fotokopien von Zeugnissen bzw. amtlichen BestätigungenNachweise über die praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren als Bauingenieur in der Tragwerksplanung, möglichst der letzten Jahre vor Antragsstellung (Projektliste, Arbeitszeugnisse)
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate in Kopie)Nachweis über die Berechtigung zur Führung der im Ingenieurgesetz (BayRS 702-2-W) vorgesehenen Berufsbezeichnungen (Bauingenieur/-in) durch Abschriften/Fotokopien von Zeugnissen bzw. amtlichen BestätigungenNachweise über die praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren als Bauingenieur in der Tragwerksplanung, möglichst der letzten Jahre vor Antragsstellung (Projektliste, Arbeitszeugnisse)
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate in Kopie)Nachweis über die Berechtigung zur Führung der im Ingenieurgesetz (BayRS 702-2-W) vorgesehenen Berufsbezeichnungen (Bauingenieur/-in) durch Abschriften/Fotokopien von Zeugnissen bzw. amtlichen BestätigungenNachweise über die praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren als Bauingenieur in der Tragwerksplanung, möglichst der letzten Jahre vor Antragsstellung (Projektliste, Arbeitszeugnisse)
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate in Kopie)Nachweis über die Berechtigung zur Führung der im Ingenieurgesetz (BayRS 702-2-W) vorgesehenen Berufsbezeichnungen (Bauingenieur/-in) durch Abschriften/Fotokopien von Zeugnissen bzw. amtlichen BestätigungenNachweise über die praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren als Bauingenieur in der Tragwerksplanung, möglichst der letzten Jahre vor Antragsstellung (Projektliste, Arbeitszeugnisse)

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Stand

16.04.2025, 14:04 Uhr

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Zuständigkeit

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