Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis

Voraussetzungen

 

  • Geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen und haben keine Steuerrückstände

Kosten

  • Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer: 305 EUR
  • Wohnimmobilienverwalter: 325 EUR

Stand

17.10.2024, 12:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg

Nach oben