Statusklärung; Beantragung

Wenn Sie überprüfen wollen, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind, können Sie einen Antrag zur Feststellung des Erwerbsstatus stellen.

Sind Sie als Auftragnehmerin oder Auftragnehmer tätig, aber müssen sich in Ihrem Auftragsverhältnis wie eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer behandeln lassen, dann sind Sie unter Umständen abhängig beschäftigt beziehungsweise scheinselbstständig. In diesem Fall unterliegen Sie der Sozialversicherungspflicht.

Sind Sie oder Ihre Auftraggebenden unsicher, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit handelt, können Sie bei der sogenannten Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen lassen.

Mit dem Statusfeststellungsverfahren erhalten Sie Rechtssicherheit, ob sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Den Antrag auf Statusfeststellung können Sie sowohl als Auftragnehmerin oder Auftragnehmer als auch als Auftraggeberin oder Auftraggeber stellen.

Voraussetzungen

  • Den Antrag auf Statusfeststellung können Sie stellen, wenn Sie Auftragnehmende oder Auftraggebende sind.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid entnehmen.Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Statusfeststellungvertragliche Vereinbarungen zur Tätigkeit, für die der Erwerbsstatus festgestellt werden soll
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Statusfeststellungvertragliche Vereinbarungen zur Tätigkeit, für die der Erwerbsstatus festgestellt werden soll
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Statusfeststellungvertragliche Vereinbarungen zur Tätigkeit, für die der Erwerbsstatus festgestellt werden soll
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Statusfeststellungvertragliche Vereinbarungen zur Tätigkeit, für die der Erwerbsstatus festgestellt werden soll

Online Verfahren

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Stand

02.07.2023, 21:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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