Teilungsversteigerung; Beantragung
Sie müssen die Teilungsversteigerung eines Grundstücks beantragen.
Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um die zwangsweise Auseinandersetzung einer bestehenden Gemeinschaft an einem Grundstück (z. B. Bruchteilsgemeinschaften oder Erbengemeinschaften).
Ziel einer Teilungsversteigerung ist es, den Grundbesitz in Geld "umzuwandeln". Eine Entscheidung, wie dieser Erlös im Anschluss an die Beteiligten verteilt wird, wird in diesem Verfahren nicht getroffen.
Voraussetzungen
Es soll eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden, um eine Gemeinschaft an einem Grundstück zu beenden.
Fristen
keine
Kosten
Der Antragsteller hat die Kosten der Anordnung (110 EUR + 3,50 EUR Zustellungsauslagen pro Miteigentümer) zu tragen. Diese werden bei Entscheidung über den Antrag fällig.
Alle Antragsteller haften zudem für alle im Verfahren weiter anfallenden Kosten. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Wert des Grundstücks und der Anzahl der durchzuführenden Termine.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
-
Beizufügende Unterlagen:
falls vorhanden: Gutachten über den Wert des Grundstücks
Eventuell kann ein solches Gutachten im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens verwertet werden.wenn es sich um eine Erbengemeinschaft an einem Grundstück handelt: Nachweise über die Erbfolge -
Beizufügende Unterlagen:
falls vorhanden: Gutachten über den Wert des Grundstücks
Eventuell kann ein solches Gutachten im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens verwertet werden.wenn es sich um eine Erbengemeinschaft an einem Grundstück handelt: Nachweise über die Erbfolge -
Beizufügende Unterlagen:
falls vorhanden: Gutachten über den Wert des Grundstücks
Eventuell kann ein solches Gutachten im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens verwertet werden.wenn es sich um eine Erbengemeinschaft an einem Grundstück handelt: Nachweise über die Erbfolge -
Beizufügende Unterlagen:
falls vorhanden: Gutachten über den Wert des Grundstücks
Eventuell kann ein solches Gutachten im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens verwertet werden.wenn es sich um eine Erbengemeinschaft an einem Grundstück handelt: Nachweise über die Erbfolge
Stand
18.08.2023, 10:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)