INVEST - Zuschuss für Wagniskapital; Beantragung eines Zuschusses für Investitionen von Privatpersonen in junge innovative Unternehmen

Mit INVEST sollen private Investoren unterstützt werden, damit sie jungen innovativen Unternehmen Wagniskapital zur Verfügung stellen. Den Unternehmen soll dadurch die erfolgreiche Finanzierung des Markteintritts und der Wachstumsphase erleichtert werden.

Mit der Fördermaßnahme INVEST soll der Zugang junger innovativer Unternehmen zu privatem Wagniskapital nachhaltig verbessert werden. Die INVEST-Förderung besteht aus einem Erwerbszuschuss und zusätzlich aus einem Exitzuschuss.

Den Erwerbszuschuss erhalten private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens 3 Jahre lang halten. Er beträgt 20 Prozent der Investitionssumme bei Anteilserwerb. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens EUR 10.000 zur Verfügung stellen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr für Beteiligungen in Höhe von bis zu EUR 500.000 den Erwerbszuschuss erhalten. Investoren können sowohl als natürliche Person oder über eine Beteiligungsgesellschaft (GmbH oder UG) in das Startup investieren, um den Erwerbszuschuss zu erhalten.
Zusätzlich kann die Steuer, die auf einen Veräußerungsgewinn entfällt, mit einem Exitzuschuss kompensiert werden. Dabei erhält der Investor eine pauschale Steuerkompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der aus der Veräußerung seiner mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile erzielt wurde. Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt und natürlichen Personen vorbehalten.

Bei INVEST handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, das heißt im normalen Antragsverfahren zum Erwerbszuschuss reicht zunächst das Unternehmen einen Antrag auf INVEST-Förderfähigkeit ein. Zu diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen entweder noch auf der Suche nach Investoren sein oder bereits einen Investor für Wagniskapital gefunden haben. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit.
Anschließend stellt der Investor einen Antrag beim BAFA. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bewilligungsbescheid. Nach der Anteilsübernahme und Zahlung der Investitionssumme reicht der Investor die im Bescheid geforderten Unterlagen beim BAFA ein und beantragt die Auszahlung des Zuschusses, die nach Prüfung der Unterlagen erfolgt (Zahlungsabruf).

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Fristen

  • Die Anträge von Unternehmen und Investor müssen online beim BAFA gestellt worden sein, bevor mit der Maßnahme begonnen wird (zum Beispiel Zahlung der Investitionssumme, Vertragsunterzeichnung), anderenfalls kann keine Förderung erfolgen.
  • Förderfähigkeitsbescheide von Unternehmen sind 12 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit müssen die Investoren ihre Anträge gestellt haben. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Bescheide ist nicht möglich. Die Unternehmen können aber einen neuen Antrag auf Förderfähigkeit stellen.
  • Zuwendungsbescheide von Investoren haben im Regelfall eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie die Anteile erwerben (Investition) und die Durchführung dieser Investition einschließlich der Zahlung des vollständigen Ausgabepreises der Anteile an das Unternehmen beim BAFA nachweisen. Im Falle von Beteiligungen mittels Wandeldarlehen oder der Vereinbarung von Meilensteinen, haben die Bescheide eine Gültigkeitsdauer von 24 Monaten. Eine Verlängerung der jeweiligen, im Bescheid genannten, Frist ist nicht möglich.
  • Anträge auf den Exitzuschuss müssen spätestens 3 Monate nach der Veräußerung (Datum der Vertragsunterzeichnung) beim BAFA gestellt worden sein.

Kosten

Es fallen keine Kosten für die Antragsteller an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchKlage vor dem Verwaltungsgericht

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag Unternehmen: Handelsregisterauszuggegebenenfalls eine Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens  Antrag Investor: keine weiteren Unterlagen bei Anträgen von natürlichen PersonenHandelsregisterauszug und Gesellschafterliste bei Anträgen von Beteiligungsgesellschaften Zahlungsabruf Investor elektronisches Formular „Zahlungsabruf“Kontoauszug des Investors über die erfolgte Überweisung der Investitionssumme  schriftliche Bestätigung des Unternehmens über den Erhalt der ZahlungKopie des notariell beurkundeten neuen Gesellschaftsvertrages/der notariell beurkundeten neuen SatzungKopie des Kapitalerhöhungsbeschlusses einschließlich Übernahmeerklärung (bei GmbH) oder Zeichnungsschein (bei Aktiengesellschaft)Kopie des Darlehensvertrages im Falle eines Anteilserwerbs über ein WandeldarlehenKopie des Beteiligungsvertrages (Gesellschaftervereinbarung/Aktionärsvereinbarung)  Antrag Exitzuschuss: Kontoauszug des Investors über den Erhalt des KaufpreisesVeräußerungsvertrag
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag Unternehmen: Handelsregisterauszuggegebenenfalls eine Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens  Antrag Investor: keine weiteren Unterlagen bei Anträgen von natürlichen PersonenHandelsregisterauszug und Gesellschafterliste bei Anträgen von Beteiligungsgesellschaften Zahlungsabruf Investor elektronisches Formular „Zahlungsabruf“Kontoauszug des Investors über die erfolgte Überweisung der Investitionssumme  schriftliche Bestätigung des Unternehmens über den Erhalt der ZahlungKopie des notariell beurkundeten neuen Gesellschaftsvertrages/der notariell beurkundeten neuen SatzungKopie des Kapitalerhöhungsbeschlusses einschließlich Übernahmeerklärung (bei GmbH) oder Zeichnungsschein (bei Aktiengesellschaft)Kopie des Darlehensvertrages im Falle eines Anteilserwerbs über ein WandeldarlehenKopie des Beteiligungsvertrages (Gesellschaftervereinbarung/Aktionärsvereinbarung)  Antrag Exitzuschuss: Kontoauszug des Investors über den Erhalt des KaufpreisesVeräußerungsvertrag
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag Unternehmen: Handelsregisterauszuggegebenenfalls eine Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens  Antrag Investor: keine weiteren Unterlagen bei Anträgen von natürlichen PersonenHandelsregisterauszug und Gesellschafterliste bei Anträgen von Beteiligungsgesellschaften Zahlungsabruf Investor elektronisches Formular „Zahlungsabruf“Kontoauszug des Investors über die erfolgte Überweisung der Investitionssumme  schriftliche Bestätigung des Unternehmens über den Erhalt der ZahlungKopie des notariell beurkundeten neuen Gesellschaftsvertrages/der notariell beurkundeten neuen SatzungKopie des Kapitalerhöhungsbeschlusses einschließlich Übernahmeerklärung (bei GmbH) oder Zeichnungsschein (bei Aktiengesellschaft)Kopie des Darlehensvertrages im Falle eines Anteilserwerbs über ein WandeldarlehenKopie des Beteiligungsvertrages (Gesellschaftervereinbarung/Aktionärsvereinbarung)  Antrag Exitzuschuss: Kontoauszug des Investors über den Erhalt des KaufpreisesVeräußerungsvertrag
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag Unternehmen: Handelsregisterauszuggegebenenfalls eine Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens  Antrag Investor: keine weiteren Unterlagen bei Anträgen von natürlichen PersonenHandelsregisterauszug und Gesellschafterliste bei Anträgen von Beteiligungsgesellschaften Zahlungsabruf Investor elektronisches Formular „Zahlungsabruf“Kontoauszug des Investors über die erfolgte Überweisung der Investitionssumme  schriftliche Bestätigung des Unternehmens über den Erhalt der ZahlungKopie des notariell beurkundeten neuen Gesellschaftsvertrages/der notariell beurkundeten neuen SatzungKopie des Kapitalerhöhungsbeschlusses einschließlich Übernahmeerklärung (bei GmbH) oder Zeichnungsschein (bei Aktiengesellschaft)Kopie des Darlehensvertrages im Falle eines Anteilserwerbs über ein WandeldarlehenKopie des Beteiligungsvertrages (Gesellschaftervereinbarung/Aktionärsvereinbarung)  Antrag Exitzuschuss: Kontoauszug des Investors über den Erhalt des KaufpreisesVeräußerungsvertrag

Online Verfahren

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16.04.2023, 07:04 Uhr

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