Effiziente Gebäude; Beantragung eines Zuschusses für den Einbau von Heizanlagen mit Erneuerbaren Energien oder für energetische Einzelmaßnahmen

Wenn Sie in den Einbau von neuen, effizienten Heizanlagen mit Erneuerbaren Energien oder in energetische Einzelmaßnahmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Förderfähig sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Einbau einer neuen, effizienten Heizanlage mit Erneuerbaren Energien oder der Umsetzung energetischer Einzelmaßnahmen anfallen, sowohl für private als auch für kommunale, industrielle und gewerbliche Antragsteller.

Gefördert werden:

  • Gas-Brennwertkessel „Renewable Ready“
  • Gas-Hybridanlagen
  • Wärmepumpen
  • Biomasseanlagen
  • Solarthermieanlagen
  • Innovative Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien
  • Nah- und Fernwärmeanschluss
  • Errichtung Gebäudenetz
  • Lüftungsanlagen
  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen
  • Bei Wohngebäuden: Efficiency Smart Home
  • Bei Nichtwohngebäuden: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme
  • Fachplanung und Baubegleitung

Die Förderquote beträgt 20 Prozent für Gas-Brennwertkessel „Renewable Ready“, 30 Prozent für Gas-Hybridanlagen und Solarthermieanlagen und 35 Prozent für Wärmepumpen, innovative Heizanlage auf Basis erneuerbarer Energien, EE-Hybridheizungen und Biomasseanlagen jeweils anteilig an förderfähigen Investitionskosten. Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub bei Biomasseanlagen von maximal 2,5 mg/m3 ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich. Bei Errichtung eines Gebäudenetzes beziehungsweise Anschluss an ein Wärmenetz mit einem Mindestanteil erneuerbarer Energien von 25 (55) Prozent beträgt die Förderquote 30 (35) Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Förderung erhöht sich um 10 Prozentpunkte, wenn eine alte Ölheizung außer Betrieb genommen und durch eine Gas-Hybridanlage, eine Wärmepumpe, eine innovative Heizanlage auf Basis erneuerbarer Energien, eine EE-Hybridheizung oder eine Biomasseanlage ersetzt wird.

Die Förderquote bei Lüftungsanlagen, Wärmedämmungen, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, sommerlichem Wärmeschutz, Heizungsoptimierung, Efficiency Smart Home (nur Wohngebäude) sowie Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme (nur Nichtwohngebäude) beträgt 20 Prozent.

Wird eine Sanierungsmaßnahme auf Grundlage eines über die „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, erhöht sich der jeweilige Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus). Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
Die maximale Höhe der förderfähigen Investitionskosten beträgt EUR 60.000 pro Wohneinheit pro Jahr in Wohngebäuden und EUR 1.000 pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal EUR 15 Millionen bei Nichtwohngebäuden pro Objekt pro Jahr.

Die Förderquote für Fachplanung und Baubegleitung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähige Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung sind gedeckelt auf EUR 5.000 bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf EUR 2.000 pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal EUR 20.000 pro Zusage/Zuwendungsbescheid.

Die Förderung der oben genannten Maßnahmen erfolgt gemäß den verbindlichen technischen Mindestanforderungen nach der Förderrichtlinie.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Die Anträge zum Zuschuss bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen,
  • freiberuflich Tätige,
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln;
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände;
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen;
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.
  • Erfüllung der technischen Mindestanforderungen gemäß der Förderrichtlinie.
  • Die geförderte Investitionsmaßnahme muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt und mindestens 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
     

Fristen

Maßnahmen müssen in der Regel innerhalb von 24 Monaten nach Erteilung des Bewilligungsbescheides realisiert werden.

Nachweis der Durchführung der Maßnahme innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes.
 

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Kostenvoranschläge für die LeistungenIm Falle einer Antragstellung durch einen Bevollmächtigten: die unterschriebene VollmachtFür den Fall, dass eine Erdsondenbohrung vorgenommen wird, eine verschuldensunabhängige Versicherung. Sofern die Antragstellung durch einen Contractor erfolgt, ist mit der Beantragung eine Erklärung des Energieeffizienz-Experten abzugeben, dass ein Entwurf des Contracting-Vertrages vorliegt, der den Contractor und den oder die Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt, inhaltlich die mit dem Förderantrag geltend gemachten Förderbestandteile umfasst und folgende Informationen enthält: eindeutige Benennung der Vertragsparteien,Mindestlaufzeit des Contracting-Vertrages von 3 Jahren, Contracting-Dienstleistung (beantragte Fördermaßnahmen).
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Kostenvoranschläge für die LeistungenIm Falle einer Antragstellung durch einen Bevollmächtigten: die unterschriebene VollmachtFür den Fall, dass eine Erdsondenbohrung vorgenommen wird, eine verschuldensunabhängige Versicherung. Sofern die Antragstellung durch einen Contractor erfolgt, ist mit der Beantragung eine Erklärung des Energieeffizienz-Experten abzugeben, dass ein Entwurf des Contracting-Vertrages vorliegt, der den Contractor und den oder die Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt, inhaltlich die mit dem Förderantrag geltend gemachten Förderbestandteile umfasst und folgende Informationen enthält: eindeutige Benennung der Vertragsparteien,Mindestlaufzeit des Contracting-Vertrages von 3 Jahren, Contracting-Dienstleistung (beantragte Fördermaßnahmen).
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Kostenvoranschläge für die LeistungenIm Falle einer Antragstellung durch einen Bevollmächtigten: die unterschriebene VollmachtFür den Fall, dass eine Erdsondenbohrung vorgenommen wird, eine verschuldensunabhängige Versicherung. Sofern die Antragstellung durch einen Contractor erfolgt, ist mit der Beantragung eine Erklärung des Energieeffizienz-Experten abzugeben, dass ein Entwurf des Contracting-Vertrages vorliegt, der den Contractor und den oder die Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt, inhaltlich die mit dem Förderantrag geltend gemachten Förderbestandteile umfasst und folgende Informationen enthält: eindeutige Benennung der Vertragsparteien,Mindestlaufzeit des Contracting-Vertrages von 3 Jahren, Contracting-Dienstleistung (beantragte Fördermaßnahmen).
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Kostenvoranschläge für die LeistungenIm Falle einer Antragstellung durch einen Bevollmächtigten: die unterschriebene VollmachtFür den Fall, dass eine Erdsondenbohrung vorgenommen wird, eine verschuldensunabhängige Versicherung. Sofern die Antragstellung durch einen Contractor erfolgt, ist mit der Beantragung eine Erklärung des Energieeffizienz-Experten abzugeben, dass ein Entwurf des Contracting-Vertrages vorliegt, der den Contractor und den oder die Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt, inhaltlich die mit dem Förderantrag geltend gemachten Förderbestandteile umfasst und folgende Informationen enthält: eindeutige Benennung der Vertragsparteien,Mindestlaufzeit des Contracting-Vertrages von 3 Jahren, Contracting-Dienstleistung (beantragte Fördermaßnahmen).
     

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

16.04.2023, 07:04 Uhr

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