Energieeffizienz; Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für energetische Sanierung von Gewerbegebäuden

Wenn Sie in die energetische Sanierung von Gewerbegebäuden investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:

  • energetische Sanierung von Gewerbegebäuden gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Sie bekommen auch eine Förderung für Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn Sie das Gebäude nicht ausschließlich gewerblich nutzen (zum Beispiel dort auch wohnen),
  • wenn Sie das Gebäude zum Wohnen vermieten oder verpachten,
  • für Ferienhäuser und Ferienwohnungen,
  • für hauptsächlich landwirtschaftlich genutzte Gewerbegebäude,
  • für die Kosten eines Wärmeerzeugers auf Basis des Energieträgers Öl,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzgebäude-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Gebäude und umso weniger Energie brauchen Sie. Folgende Standards werden gefördert:

  • KfW-Effizienzgebäude 70,
  • KfW-Effizienzgebäude 55,
  • KfW-Effizienzgebäude Denkmal.

Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom KfW-Effizienzgebäude-Standard Ihrer Maßnahme ab:

  • KfW-Effizienzgebäude 70: Sie bekommen einen Tilgungszuschuss von 27,5 Prozent des Kreditbetrags. Sie können maximal EUR 275 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.
     
  • KfW-Effizienzgebäude 50: Sie bekommen einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent des Kreditbetrags. Sie können maximal EUR 200 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.
     
  • KfW-Effizienzgebäude Denkmal: Sie bekommen Sie einen Tilgungszuschuss von 17,5 Prozent des Kreditbetrags. Sie können maximal EUR 175 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.

Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld für die beantragte Maßnahme verwendet haben,
  • dass Sie den KfW-Effizienzgebäude-Standard erreicht haben.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

 

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • in- und ausländische gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden
  • freiberuflich Tätige, zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Architekten
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen an Gewerbegebäuden erbringen

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen kreditwürdig sein
  • es muss sich um ein gewerblich genutztes Gebäude handeln.
  • Ihre Maßnahme muss die Anforderung an folgende Standards erfüllen:
    • KfW-Effizienzgebäude 70
      oder
    • KfW-Effizienzgebäude 100
      oder
    • KfW-Effizienzgebäude Denkmal

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
  • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich.
  • Bereitstellungsprovision: Sie zahlen in den ersten 12 Monaten nach Zusage keine Bereitstellungsprovision
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 15 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits

 

Kosten

  • entfällt

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Bestätigung zum AntragErklärung zur Größe Ihres Unternehmens Vereinfachte Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0095) für eigenständige Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen
    oderSelbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0196) mit Merkblatt KMU-Definition bei Beantragung einer Finanzierung mit De-minimis-Förderung sind folgende Angaben zusätzlich erforderlich: Anlage „De-minimis“-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen (KfW-Formularnummer 600 000 0075) Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: Bestätigung nach Durchführung
  • Formular „Bestätigung zum Antrag“ auf der Internetseite der KfW
  • Weitere Formulare auf der Internetseite der KfW (unter Formulare und Downloads)

Weiterführende Links

Stand

16.04.2023, 08:04 Uhr

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