Energieeffizienz; Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für Maßnahmen der energetischen Sanierung von Gewerbegebäuden

Wenn Sie in Maßnahmen zur energetische Sanierung von Gewerbegebäuden investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen,
  • Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren,
  • Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes,
  • Einbau, Austausch oder Optimierung von raumluft- und klimatechnischer Anlagen,
  • Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme,
  • Erneuerung oder Optimierung der Wärme-/Kälteverteilung und -speicherung,
  • Erneuerung oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung durch
    • Strahlungsheizungen,
    • Warmluft-Erzeuger,
    • wärmegeführten Kraft-Wärme- beziehungsweise Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen,
  • Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung,
  • Einbau oder Optimierung von
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
    • Gebäudeautomation.

Sie bekommen auch eine Förderung für Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn Sie das Gebäude nicht ausschließlich gewerblich nutzen (zum Beispiel dort auch wohnen),
  • wenn Sie das Gebäude zum Wohnen vermieten oder verpachten,
  • für Ferienhäuser und Ferienwohnungen,
  • für hauptsächlich landwirtschaftlich genutzte Gewerbegebäude,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Sie bekommen einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent des Kreditbetrags. Sie können maximal EUR 200 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.

Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld für die beantragte Maßnahme verwendet haben,
  • dass Sie Ihre Maßnahme eine Energieeinsparung erreicht hat.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

 

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • in- und ausländische gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden
  • freiberuflich Tätige, zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Architekten
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen an Gewerbegebäuden erbringen

Weitere Voraussetzungen:

  • es muss sich um ein gewerblich genutztes Gebäude handeln
  • Ihre Maßnahme muss technische Mindeststandards erfüllen
  • Sie müssen Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz planen. Dieser Experte muss die Anforderungen nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen.

 

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
  • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich.
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 15 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits

Kosten

  • entfällt

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Bestätigung zum AntragErklärung zur Größe Ihres Unternehmens: Vereinfachte Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0095) für eigenständige Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen
    oderSelbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0196) mit Merkblatt KMU-Definition bei Beantragung einer Finanzierung mit „De-minimis“-Förderung sind folgende Angaben zusätzlich erforderlich: Anlage „De-minimis“-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen (KfW-Formularnummer 600 000 0075) Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: Bestätigung nach Durchführung
  • Formular „Bestätigung zum Antrag“ auf der Internetseite der KfW
  • Weitere Formulare auf der Internetseite der KfW (unter Formulare und Downloads)

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Stand

16.04.2023, 08:04 Uhr

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