Fahrzeugregister; Beantragung einer Auskunft zu eigenen Fahrzeugen
Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister zu Ihrer Person können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt online beantragen.
Im Zentralen Fahrzeugregister werden die von den örtlichen Zulassungsbehörden und ergänzend von den Versicherungsunternehmen übermittelten Fahrzeug- und Halterdaten aller Fahrzeuge gespeichert, die mit einem Kennzeichen oder einem Versicherungskennzeichen versehen sind.
Daneben werden Suchvermerke in den Datenbestand zu einzelnen Fahrzeugen aufgenommen. Dazu gehören Hinweise auf Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen sowie Anzeigenvorfälle, etwa Hinweise auf nicht versicherte Kfz.
Zudem werden die von den Überwachungsinstitutionen gemeldeten Daten zu Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert.
Mit der Online-Registerauskunft können Sie eine Auskunft über die Daten erhalten, die zu Ihrem Fahrzeug als eingetragener Halterin oder eingetragenem Halter im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind.
Voraussetzungen
Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Kosten
Die Auskunft ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Auskunftsersuchen per Post: Kopie Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite) -
Erforderliche Unterlage/n
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Online Verfahren
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Online-Registerauskunft des KBA
Es sind keine weiteren Informationen vorhanden. -
Online-Registerauskunft des KBA
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Weiterführende Links
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Stand
12.03.2024, 17:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)