Energieeffizienz; Beantragung eines Zuschusses für energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen

Wenn Sie in energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Die Förderung ist technologieoffen, gefördert werden insbesondere:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen,
  • Abwärmenutzung,
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese direkt für Produktionsprozesse eingesetzt werden,
  • energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte,
  • Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens und der eingesparten Energie ab:

  • kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR 43 Millionen):
    • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
    • maximal EUR 700 für jede jährlich eingesparte Tonne Kohlenstoffdioxid.
  • große Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen):
    • bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten,
    • maximal EUR 500 für jede jährlich eingesparte Tonne Kohlenstoffdioxid.

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
  • Nebenkosten für die Planung und Installation,
  • Kosten für die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts und die Begleitung der Umsetzung durch einen externen Energieberater.

Sie können maximal EUR 10 Millionen Zuschuss bekommen.
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld für die Maßnahme ausgegeben haben,
  • dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen Kredit beantragen (Kredit mit Tilgungszuschuss für energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen beantragen).

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • kommunale Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
  • das Einsparkonzept muss ein Energieberater erstellen, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ zugelassen ist
  • die Kosten Ihrer Maßnahme dürfen sich ohne Förderung erst nach mindestens 2 Jahren durch die eingesparten Energiekosten refinanzieren
  • die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens 3 Jahre betrieben werden

Hinweis:
Wenn Ihr Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt, können Sie das Einsparkonzept auch selbst erstellten.

 

 

Fristen

  • Antragstellung:
    • bis zum 31.12.2022
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Umsetzung der Maßnahme: in der Regel innerhalb von 24 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid
  • Nachweis der Umsetzung der Maßnahme: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums

Kosten

  • keine

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Formular „Einsparkonzept“je nach Art der Förderung: „De-minimis“: „De-minimis“-Erklärung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Referenzangebot für Maßnahme Sie finden weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen im elektronischen Antragsformular oder im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung. Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: FachunternehmererklärungBestätigung nach DurchführungRechnungen der Maßnahme
  • Formulare auf der Internetseite des BAFA (unter Formulare)

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Stand

31.01.2023, 22:01 Uhr

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