Lohnsummen; Meldung an den Unfallversicherungsträger

Sie müssen als Unternehmen den Lohnnachweis Ihrer Beschäftigten digital abgeben.

Der digitale Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Sie als Unternehmen für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz Ihrer Beschäftigten jährlich zahlen.

Im digitalen Lohnnachweis melden Sie die Lohnsummen Ihrer Beschäftigten. Diese Meldung heißt Lohnsummenmeldung.

Vor der Meldung müssen Sie einen Stammdatenabruf mit Ihrem zertifiziertem Entgeltabrechnungsprogramm oder einer Ausfüllhilfe, beispielsweise dem SV-Meldeportal, durchführen. Der Stammdatenabruf ist ein Vorverfahren zur eigentlichen Lohnnachweismeldung. Er stellt sicher, dass nur Meldungen mit korrekten Daten an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermittelt werden.

Sie müssen keinen digitalen Lohnnachweis abgeben, wenn Ihr Unternehmen keine Personen und auch keine geringfügig Beschäftigten oder Aushilfen beschäftigt. Wenn das auf Ihr Unternehmen zutrifft, sollten Sie keine Stammdaten abrufen. Wenn Sie den Stammdatenabruf fälschlicherweise dennoch gemacht haben, müssen Sie ihn stornieren.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen beschäftigt in der Unfallversicherung versicherte Personen gegen Lohn oder eine andere Form von Entgelt.

Fristen

Bitte beachten Sie folgende Meldefristen:

  • Abgabe der Lohnnachweise für das Beitragsjahr bis 16.02. des Folgejahres
  • mit der nächsten Entgeltabrechnung spätestens 6 Wochen nach Eintritt der Änderung:
    • Einstellung des Betriebs
    • Wechsel der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
    • Beendigung der meldenden oder abrechnenden Stelle
  • Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Die Leistung ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, fallen Nutzungsgebühren an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Unterlagen

Online Verfahren

  • SV-Meldeportal
    Auf dem SV-Meldeportal können Sie Sozialversicherungsmeldungen jeglicher Art abgeben. Verwalten Sie auch die Daten Ihrer Firma und Mitarbeitenden sowie deren Stammdaten online.
  • SV-Meldeportal
    Auf dem SV-Meldeportal können Sie Sozialversicherungsmeldungen jeglicher Art abgeben. Verwalten Sie auch die Daten Ihrer Firma und Mitarbeitenden sowie deren Stammdaten online.
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Weiterführende Links

Stand

10.03.2025, 07:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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