Briefsendungen; Beantragung einer Lizenz zur Beförderung

Wenn Sie Briefsendungen gewerbsmäßig befördern wollen, benötigen Sie eine Postlizenz. Diese bekommen Sie auf Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Wenn Sie Briefsendungen, also adressierte schriftliche Mitteilungen von nicht mehr als 1.000 Gramm, gewerbsmäßig für andere befördern wollen, benötigen Sie eine Postlizenz. 

Beförderung bedeutet

  • einsammeln,
  • weiterleiten oder
  • ausliefern

von Briefsendungen.

Um die Lizenz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen stellen.
 

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde.
  • Die Aufnahme einer lizenzpflichtigen Tätigkeit gefährdet nicht die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.
  • Sie halten die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, ein.
  • Sie bieten Gewähr dafür, dass Ihnen die für den Aufbau und den Betrieb der zur Ausübung der Lizenzrechte erforderlichen Produktionsmittel zur Verfügung stehen.
  • Sie sind zuverlässig, das heißt, dass Sie die Rechtsvorschriften einhalten werden.
  • Sie besitzen Fachkunde, das heißt, dass die bei der Ausübung der Lizenzrechte tätigen Personen über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügen werden.

Fristen

Sie dürfen erst Briefsendungen gewerblich für andere befördern, wenn Ihnen eine Lizenz erteilt wurde. 

Kosten

Die Gebühren für das Lizenzierungsverfahren betragen zwischen EUR 350,00 und EUR 700,00. 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.verwaltungsgerichtliche Klage (erst nach erfolglosem Widerspruchsverfahren)

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der GeschäftsführungGewerbezentralregisterauskunft der GeschäftsführungAuskunft aus dem Schuldnerverzeichnis der GeschäftsführungErklärung über Straf- und Ermittlungsverfahren der GeschäftsführungBilanzunterlagenKopie der GewerbeanmeldungAnmeldebescheinigung des gesetzlichen UnfallversicherungsträgersNachweise über Betriebs- und Geschäftsräume Abhängig von Antragsteller sowie Art und Umfang der Geschäftstätigkeit müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise vorlegen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der GeschäftsführungGewerbezentralregisterauskunft der GeschäftsführungAuskunft aus dem Schuldnerverzeichnis der GeschäftsführungErklärung über Straf- und Ermittlungsverfahren der GeschäftsführungBilanzunterlagenKopie der GewerbeanmeldungAnmeldebescheinigung des gesetzlichen UnfallversicherungsträgersNachweise über Betriebs- und Geschäftsräume Abhängig von Antragsteller sowie Art und Umfang der Geschäftstätigkeit müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise vorlegen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der GeschäftsführungGewerbezentralregisterauskunft der GeschäftsführungAuskunft aus dem Schuldnerverzeichnis der GeschäftsführungErklärung über Straf- und Ermittlungsverfahren der GeschäftsführungBilanzunterlagenKopie der GewerbeanmeldungAnmeldebescheinigung des gesetzlichen UnfallversicherungsträgersNachweise über Betriebs- und Geschäftsräume Abhängig von Antragsteller sowie Art und Umfang der Geschäftstätigkeit müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise vorlegen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der GeschäftsführungGewerbezentralregisterauskunft der GeschäftsführungAuskunft aus dem Schuldnerverzeichnis der GeschäftsführungErklärung über Straf- und Ermittlungsverfahren der GeschäftsführungBilanzunterlagenKopie der GewerbeanmeldungAnmeldebescheinigung des gesetzlichen UnfallversicherungsträgersNachweise über Betriebs- und Geschäftsräume Abhängig von Antragsteller sowie Art und Umfang der Geschäftstätigkeit müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise vorlegen.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

18.02.2023, 15:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Hausanschrift

Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Postanschrift

Postfach 80 01
53105 Bonn

Telefon

+49 228 14-0

Fax

+49 228 14-8872

E-Mail Adresse

info@bnetza.de

Webseite

http://www.bundesnetzagentur.de

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